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Mitbestimmung bei Arbeitsvorgangsanalysen

B
Blaubeere
Nov 2016 bearbeitet

Bei der Erfassung von Einzelaspekten aus der Tätigkeiten eines Service-Centers sollen mittels Fragebogen (Strichliste) bestimmte Ergebnisse aus Kundenanrufen quantitativ erfasst werden. Aus der Ergebnisanalyse könnten - Böses unterstellt - möglicherweise Rückschlüsse auf die Beratungsqualität und Überzeugungsfähigkeit des Mitarbeiters gezogen werden.

Sind solche Erfassungen mitbestimmungspflichtig oder durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers abgedeckt?

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Community-Antworten (1)

G
ganther

09.11.2010 um 19:08 Uhr

wie wird das ausgewertet vom AG? Elektronisch? Dann kannst Du über § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG etwas machen. Ansonsten eher nicht

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