Mitbestimmung bei Arbeitsvorgangsanalysen
Bei der Erfassung von Einzelaspekten aus der Tätigkeiten eines Service-Centers sollen mittels Fragebogen (Strichliste) bestimmte Ergebnisse aus Kundenanrufen quantitativ erfasst werden. Aus der Ergebnisanalyse könnten - Böses unterstellt - möglicherweise Rückschlüsse auf die Beratungsqualität und Überzeugungsfähigkeit des Mitarbeiters gezogen werden.
Sind solche Erfassungen mitbestimmungspflichtig oder durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers abgedeckt?
Community-Antworten (1)
09.11.2010 um 19:08 Uhr
wie wird das ausgewertet vom AG? Elektronisch? Dann kannst Du über § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG etwas machen. Ansonsten eher nicht
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