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Betriebsrat

D
Daimon
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Mitstreiter, folgende Frage bewegt mich:

Darf jemand, der schon Mitglied im Betriebsrat ist, auch noch Vorsitzender der SBV werden?

1.26004

Community-Antworten (4)

W
wölfchen

09.11.2010 um 16:07 Uhr

. . . warum nicht?

B
BRVLH

09.11.2010 um 16:09 Uhr

Wer kann gewählt werden? Wählbar sind alle Beschäftigten, die auch in den Betriebsrat gewählt werden können.

Das heißt: Die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung müssen nicht selbst behindert sein. Voraussetzungen für die Wählbarkeit sind:

-die Vollendung des 18. Lebensjahrs -ein nicht nur vorübergehendes Beschäftigungsverhältnis -eine mindestens sechsmonatige Betriebszugehörigkeit -keine Funktion als leitender Angestellter

Betriebsratsmitglieder können zusätzlich zur Tätigkeit als Arbeitnehmervertreter auch Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung werden.

Dem zufolge kann auch ein BRM zum Vorsitzenden der SBV werden.

http://www.arbeitsrecht.org/am-arbeitsplatz/arbeitnehmer-in-sonderstellung/menschen-mit-behinderung/ihr-recht-als-behinderter-arbeitnehmer/

N
niemand

09.11.2010 um 18:31 Uhr

Nein kann er nicht.

Man kann auch nicht Mitglied der Schwerbehindertenvertretung werden.

Die Schwerbehindertenvertretung ist ein einzel Mandat.

Es wird also genau ein Schwerbehindertenvertreter und seine Stellvertreter gewählt. Es gibt also keine Vorsitzenden und auch keine Mitglieder.

B
brsbv

09.11.2010 um 18:51 Uhr

@Niemand

Deine Antwort ist nicht richtig. Natürlich kann auch ein BR Mitglied zur SBV gewählt werden. Er oder sie darf sich nicht selber aufstellen lassen. Ein Gleichgestellter / Schwerbehinderter kann aber ein BR Mitglied oder jemand der nicht schwerbehindert ist für die Wahl vorschlagen. Dann muss das BR Mitglied befragt werden, ob er / sie kandidieren möchte.

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