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Schichtversetzung

H
hatschi
Sep 2018 bearbeitet

Bei uns sind. Mitarbeiter schon lange Jahre in der Nachtschicht tätig. Nun sollen sie ab und zu in der Tagschicht Mitarbeiter anlehnen. Darf der AG das so machen. Der Br steht auf der Seite des AG. Welche Möglichkeit gibt es.

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Community-Antworten (4)

H
hatschi

27.09.2018 um 16:38 Uhr

Mitarbeiter anlernen war gemeint.

C
celestro

27.09.2018 um 16:45 Uhr

Der AG kann hier die Weisung erteilen, ja. Das jahrelang die MA nur Nachtschicht arbeiten mußten, bewirkt keinen Anspruch darauf, auch in Zukunft "nur" Nachtschicht zu arbeiten.

A
AlterMann

27.09.2018 um 23:00 Uhr

Es gibt allerdings einen Anspruch, dass die Arbeitszeiten möglichst gesundheitsschonend sein sollen. Ab und zu in der Tagschicht arbeiten gehört sicher nicht dazu. Weist den BR mal auf sine Pflichten hin. Arbeitsmedizinische Erkenntnisse dazu gibts z.B. bei www,baua.de

E
Erbsenzähler

28.09.2018 um 08:44 Uhr

Was steht zu den Tätigkeiten und den Arbeitszeiten in den jeweiligen Verträgen? Hier könnte ein Hebel sitzen...

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