Schichtversetzung
Bei uns sind. Mitarbeiter schon lange Jahre in der Nachtschicht tätig. Nun sollen sie ab und zu in der Tagschicht Mitarbeiter anlehnen. Darf der AG das so machen. Der Br steht auf der Seite des AG. Welche Möglichkeit gibt es.
Community-Antworten (4)
27.09.2018 um 16:38 Uhr
Mitarbeiter anlernen war gemeint.
27.09.2018 um 16:45 Uhr
Der AG kann hier die Weisung erteilen, ja. Das jahrelang die MA nur Nachtschicht arbeiten mußten, bewirkt keinen Anspruch darauf, auch in Zukunft "nur" Nachtschicht zu arbeiten.
27.09.2018 um 23:00 Uhr
Es gibt allerdings einen Anspruch, dass die Arbeitszeiten möglichst gesundheitsschonend sein sollen. Ab und zu in der Tagschicht arbeiten gehört sicher nicht dazu. Weist den BR mal auf sine Pflichten hin. Arbeitsmedizinische Erkenntnisse dazu gibts z.B. bei www,baua.de
28.09.2018 um 08:44 Uhr
Was steht zu den Tätigkeiten und den Arbeitszeiten in den jeweiligen Verträgen? Hier könnte ein Hebel sitzen...
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