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Schichtversetzung

N
Nordmann
Jan 2018 bearbeitet

Hallo BR Kollegen! In unserer Firma soll ein Kollege in 2 Wochen aus dem 2-Schicht System in ein 4 Schicht System wechseln ohne das der BR vorher informiert wurde. Das bedeutet zB. auch Wochenendarbeit. In seinem Arbeitsvertrag steht auch 3 und 4 Schichtiges Arbeiten. Jetzt hat der Kollege aber einen 2 Jähriges Kind was er dann nicht mehr betreuen könnte da seine Frau auch in Schichten in einer anderen Firma arbeitet. Der Kollege hat das Gespräch mit der GL gesucht aber aller Vorraussicht nach erwartet er eine negative Antwort. Können Was können wir als BR machen? Hilft uns der § 92 des BetrVg ( Personalplanung) weiter? Danke an euch

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Community-Antworten (2)

S
Südmann

29.01.2011 um 00:20 Uhr

Servus, Nordmann

euch hilft der § 87 Absatz 1 Punkt 2 in Verbindung mit der Rechtsprechung des BAG, das das Mitbestimmungsrecht in Schichtbetrieben bis zur Verteilung der Arbeitszeit auf den einzelnen Mitarbeiter greift

Mitbestimmung bei Schichtwechsel Leitsatz: Wird in einem Betrieb im Schichtbetrieb gearbeitet, so unterliegt auch die Regelung der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer von einer Schicht in die andere umgesetzt werden können, dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs 1 Nr 2 BetrVG. (BAG 27. 6.1989 - 1 ABR 33/88, ebenso 29.9.2004 - 5 AZR 559/03)

G
Gustl

31.01.2011 um 08:00 Uhr

Hallo Nordmann,

diesen Fall hatte ich vor kurzem. Schau dir daher den §95 Abs. 3 auch mal an. Falls dies zutrifft, dann habt ihm Mitbestimmungsrecht. Erhebliche Änderungen und Umstände, so in dem Gesetzestext, beziehen sich auch auf das persönliche Bedürfnis, sprich, dass der Mitarbeiter sein Kind nicht mehr betreuen kann.

Also bleibt am Ball.

Gruß, Gustl.

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