Wechselschichten - zwangsweise auch wenn jahrelang bisher nur eine bestimmte Schicht?
Bei uns wird in der Regel in drei Schichten gearbeitet. Früh, Spät und Nacht. Einige Mitarbeiter haben bei Beginn des Arbeitsverhältnisses mündlich vereinbart, dass sie nur in einer Schicht eingeplant werden. So wurde dies dann auch seit Jahren praktiziert, Der Dienstplan regelte für gewisse Mitarbeiter immer den gleichen Dienst, andere Mitarbeiter wurden in der Wechselschicht eingeplant, so wie es der AV regelt. Jetzt haben wir seit kurzem eine neue Chefin und die möchte jetzt, dass alle Mitarbeiter flexibel eingesetzt werden, also in allen Schichten. Viele Mitarbeiter haben jetzt große Angst, da sie aus gesundheitlichen Gründen nur eine Schicht arbeiten können, auch die Nachtwachen, die bislang nur nachts gearbeitet haben. sollten jetzt tagsüber kommen, ob sie wollen/ können, oder nicht... Als BR können wir da wohl nix tun, aber hat der MA eine Chance, das individualrechtlich einzuklagen, immerhin wurde das Zugeständnis seit Jahren gemacht? Danke schonmal für die Hilfe!
Community-Antworten (4)
06.12.2006 um 13:43 Uhr
Hallo Sabi,
ihr habt ein MBR nach § 87 Abs. 1 P.2 bei der Aufstellung der Dienstpläne.
MfG Angi1
06.12.2006 um 17:10 Uhr
Hallo Angi1
ich habe da so meine Zweifel. Denn was im Kommentar unter Rn 123 steht, verstehe ich da etwas anders.
Gruß, Tessa
07.12.2006 um 11:27 Uhr
Hallo Tessa,
siehe Fitting § 87 RN 127
RN 123 beschreib den Fall, wenn du von der Früh in die Spätschicht oder umgekehrt wechseln sollst.
MfG Angi1
10.12.2006 um 21:05 Uhr
Also Angi1, das kann ich leider nicht nachvollziehen. Vor allem nicht, da die MA ja anscheinend noch nicht einmal eine schriftliche Abmachung über die Arbeitszeit haben. Ich hab da im Hinterkopf ein Urteil über eine Nachtwache, die sich bei einer Umsetzung auf Tagdienst auf betriebliche Übung berufen hatte und damit leider nicht durchgekommen ist. Mir ist allerding jetzt das Aktenzeichen etc. nicht geläufig.
Gruß Tessa.
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