Also die gesetzliche Regelung der Ersatzmitglieder ist mir immer noch nicht ganz schlüssig. Rechenbeispiel: 7 gewählte BR-Mitglieder und 3 Ersatzmitglieder; wenn durch längere Krankheit, zusätzlich z. B. Schwangerschaft und dann auch noch Abwesenheit (Dienstgang) die 7 Mitglieder (inkl. Ersatzmitglieder) vollzählig sind, dann können diese auch keine BR-Sitzung mehr abhalten und auch keinen Beschluss fassen, so richtig??
Als Lösung können dann nur Neuwahlen stattfinden oder wenn möglich eine Verlegung des Termins bis 7 Mitglieder wieder vollzählig sind.
(Bitte keine Bemerkungen dazu, dass es nur 3 Ersatzmitglieder gibt, wir waren daran schon froh...)