Ersatzmitglieder
Also die gesetzliche Regelung der Ersatzmitglieder ist mir immer noch nicht ganz schlüssig. Rechenbeispiel: 7 gewählte BR-Mitglieder und 3 Ersatzmitglieder; wenn durch längere Krankheit, zusätzlich z. B. Schwangerschaft und dann auch noch Abwesenheit (Dienstgang) die 7 Mitglieder (inkl. Ersatzmitglieder) vollzählig sind, dann können diese auch keine BR-Sitzung mehr abhalten und auch keinen Beschluss fassen, so richtig?? Als Lösung können dann nur Neuwahlen stattfinden oder wenn möglich eine Verlegung des Termins bis 7 Mitglieder wieder vollzählig sind. (Bitte keine Bemerkungen dazu, dass es nur 3 Ersatzmitglieder gibt, wir waren daran schon froh...)
Community-Antworten (2)
09.11.2010 um 09:09 Uhr
@gitte es reicht wenn die hälfte der Anwesenden BR`S da sind, können Beschlüsse gefasst werden.
09.11.2010 um 09:40 Uhr
@gitte
Irgendwas verstehst Du vollkommen falsch.
Solange insgesamt noch 7 BRM existieren (!) ist der BR handlungsfähig. Erst wenn so viele BRM ENDGÜLTIG ausgeschieden sind, das auch nach Eintritt aller EBRM keine 7 BRM existieren tritt der Fall ein das neu gewählt werden muss.
Dein Rechenbeispiel: Wenn von den 7 BRM ein BRM endgültig (!) ausscheidet (Amtsniederlegung, Kündigung, Rente) rückt das nächste EBRM endgültig (!) zum BRM auf. Dann gibt es wieder 7 BRM und eben nur noch 2 EBRM. Wenn auch noch weitere 2 BRM endgültig ausscheiden rücken auch die verbleibenden 2 EBRM endgültig nach, dann gibt es eben keine EBRM mehr. Der BR bleibt trotzdem bestehen. Selbst wenn von diesen 7 BRM einzelne BRM längerfristig ausfallen (Krankheit, etc.) sind diesen nicht ENDGÜLTIG ausgeschieden, zählen eben immer noch als BRM, der BR bleibt bestehen. Selbst wenn drei der verbleibenden 7 BRM längerfristig ausfallen ist das kein Beinbruch, auch mit den verbleibenden 4 BRM ist der BR beschlußfähig. Kritisch wird es nur, wenn mehr als die Hälfte, also 4 BRM verhindert sind. Mit 3 BRM ist der BR nicht mehr beschlußfähig. Trotzdem wird der BR nicht Kraft Gesetz aufgelöst, da immer noch 7 BRM existieren, von denen 4 halt nicht zur Sitzung kommen können- wobei sie nur verhindert sind, wenn sie tatsächlich nicht kommen KÖNNEN. Auch wenn BRM Krank sind, Urlaub haben oder im Mutterschutz sind KÖNNEN sie (wenn sie wollen) an der Sitzung teilnehmen.
Lassen sich tatsächlich über einen längeren Zeitraum nicht wenigstens 4 der 7 BRM zu einer Sitzung zusammenbringen sollte der BR ernsthaft erwägen geschlossen zurückzutreten und den Weg für Neuwahlen frei zu machen. Dazu sind allerdings wieder 4 BRM nötig die alle 4 für den Rücktritt stimmen. Kommt auch das nicht in Frage reicht es, wenn ein BRM zurücktritt. Da dann nur noch 6 BRM existieren sind ebenfalls Neuwahlen nötig.
Alles klar?
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