Moin moin

habe ein Problem!

Bei uns im Betrieb wurde bei einigen Angestellten in der Gleitzeitphase im Winter wegen Schlechtwetter die Krankheitsstunden nicht berechnet.

Unsere Geschäftsführung bezieht sich auf ein Urteil vom Bundesarbeitsgericht
http://lexetius.com/2003,3187 Absatz 19a

Ist das so oder wie sollte man vorgehen??

Gruß

B.S