Dringend, ERA Umstellung !!
ERA Umstellung
Unsere Firma beabsichtigt ERA einzuführen. Wir als BR haben schon die Stellenbeschreibungen bekommen und es sind einige Sachen unklar. Es gibt Stellen die z.B. mit der EG 9 beschrieben sind. Die Mitarbeiter würden aber nur EG 7 und EG 8 bekommen. Ist das überhaupt zulässig, das man unter die in der Stellenbeschreibung errechneten EG geht ???
Danke im Vorraus
Gruß Thorsten
Community-Antworten (2)
09.11.2010 um 10:16 Uhr
Es gibt Stellen die z.B. mit der EG 9 beschrieben sind. Ist das überhaupt zulässig, das man unter die in der Stellenbeschreibung errechneten EG geht ???
ERA ist nicht gleich ERA. Ohne Kenntnis des zutrefenden ERA ist hier keine klare Aussage möglich.
Da Du von "Errechnet" sprichts gehe ich davon aus, das ihr Analytik im ERA habt. Grundsätzlich ist der AG verpflichtet, den BR bei der Eingruppierung nach §99 BetrVG zu beteiligen, er braucht also die Zustimmung des BR (der TV kann im Detail andere Regeln vorsehen). Er legt also seine "Rechnung" dem BR vor, dieser rechnet nach und erteilt seine Zustimmung oder auch nicht. Alles weitere gemäß BetrVG oder ggf. gemäß abweichenden Regeln des ERA.
Wo liegt also das Problem? Warum soll es nur die 7 oder 8 geben wo der BR eine 9 sieht? Was hat der BR getan oder auch nicht?
09.11.2010 um 12:23 Uhr
Das ERA eingführt wird, wisst ihr doch nicht erst seit gestern......
Habt ihr denn keine Schulungen für die Einführung von ERA gemacht?? Ab zur IGM und mit denen die Vorgehensweise besprechen. Wenn die Fristen anlaufen, drehen sich die Räder plötzlich ganz schnell, und ihr seid dabei gefordert.. Wenn ihr da nicht auf der Hut seid, habt ihr ne Bombenstimmung in der Bude..
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