W.A.F. LogoSeminare

Wochenfrist

S
soniboy
Nov 2016 bearbeitet

Was verstehe ich unter Zugangsfrist? Der Tag des tatsächlichen erhalts einer Anhörung mit Eingangsstempel BR oder der Tag an dem der Arbeitgeber die Anhörung in den BR Briefkasten wirft?

7.03602

Community-Antworten (2)

H
Hannelore

08.11.2010 um 21:55 Uhr

Wie berechnet sich die Wochenfrist des § 99 BetrVG? Bei der Berechnung der Wochenfrist ist der Tag, an dem die Unterrichtung zugegangen ist, nicht mitzurechnen. Ist die Unterrichtung an einem Dienstag dem Betriebsrat zugegangen, so endet die Frist mit Ablauf des folgenden Dienstags. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonnabend, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, ist Fristende am folgenden Werktag. Eine Fristverlängerung kann vereinbart werden

http://www.arbeitnehmerkammer.de/mitbestimmung/haeufig-gestellte-fragen/einstellungen/einstellungen.html#460

Bei der Berechnung der Ein-Wochen-Frist gelten die §§ 187, 193 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Das heißt, der Tag, an dem der Betriebsrat die Informationen über Ihre beabsichtigte Kündigung erhält, zählt nicht mit. Die Ein-Wochen-Frist beginnt also erst am darauf folgenden Tag zu laufen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der nächste Tag auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag fällt. Läuft die Frist hingegen an einem Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag ab, endet die Frist erst am Ende des darauf folgenden Werktags, § 193 BGB.

Beispiel: Sie überreichen dem Betriebsrat Ihr Anhörungsschreiben an einem Donnerstag. Folge: Der erste Tag, an dem die 1-Wochen-Frist beginnt, ist der Freitag. Die Frist endet also in der darauf folgenden Woche am Donnerstag. Fällt der Donnerstag auf einen gesetzlichen Feiertag wie etwa Christi Himmelfahrt, endet die Frist erst an dem sich daran anschließenden Freitag.

Wann die 1-Wochen-Frist am letzten Tag abläuft, richtet sich nach den Verhältnissen in Ihrem Unternehmen. Haben Sie keine freiwilligen Einrichtungen wie etwa einen Nachtbriefkasten, mit dem Sie Erklärungen bis 24.00 Uhr entgegennehmen können, endet die Frist mit dem Dienstschluss Ihrer Personalverwaltung (LAG Hamm, Urteil vom 11.02.1992, Aktenzeichen: 2Sa 615/91; in BB 1992, Seite 2075). http://www.bwr-media.de/themen/personal/kuendigung/04011_widerspruch-des-betriebsrats-gegen-ihre-kuendigung--fehlen-diese-formalien,-koennen-sie-den-widerspruch-knacken.php

R
rtjum

09.11.2010 um 08:56 Uhr

Hallo sonniboy,

ganz klar der Tag an dem der BR die Unterlagen in die Hand bekommt also mit dem Eingangsstempel versieht, der AG könnte ja sonst irgendeinen Zeitpunkt nennen am dem er die Unterlagen in den BR-Briefkasten, den ich bei uns nie machen würde, gelegt hat.

Gruß rtjum

Ihre Antwort