Erstellt am 08.11.2010 um 14:54 Uhr von wahlvst
JANEIN
also es kommt auf das Thema/ Grund an. war gestern schon mal Thema schaue mal dort und in § 82 BetrVG
Im Grundsatz so: wenn es um Themen geht welche der Mitbestimmung unterliegen ja sonst i.dR, nein. Wenn es als um Abmahnung/Ermahnung geht nein
Erstellt am 08.11.2010 um 18:21 Uhr von soniboy
Ich bin der Meihnung das ein Mitarbeiter immer und zu jedem Thema eine Person seines Vertrauens mitnehmen darf.
und das darf der Arbeitgeber auch nicht ablehnen.
Betriebsräte unterliegen ja der Schweigepflicht nach §79 BetrVG und deshalb gibt es für den Arbeitgeber auch keinen Grund den Bestand eines BR Mitgliedes zu verweigern.
Außerdem weiß der MA ja zuvor meist gar nicht warum er in ein Gespräch geholt wird.
Erstellt am 08.11.2010 um 18:46 Uhr von MonaLisa
@soniboy,
möchtest du das BetrVG umschreiben??
Dann solltest du gleich mit dem § 82 beginnen...... denn zur Zeit steht in dem Fall wohl was falsches drin. :-)
Dass der § 79 mit so einem Gespräch nix zu tun hat, da bist du vielleicht schon selber drauf gekommen.
Wenn nicht - kurz mal durchlesen.......
Erstellt am 08.11.2010 um 22:33 Uhr von wahlvst
soniboy
>> Ich bin der Meihnung ......
das führt dann immer wieder dazu, dass BR vor dem ArbG auf die "Nase fallen"!
Denn dort zählt eben nicht die Meinung der BR oder deren Bauchgefühl, sondern die handlen doch tatsächlich dort rein nach den geltenden Gesetzen.
Fazit:
Hin und wieder als BR das Bauchgefühl einfach durch einen Blick ins Gesetz / Urteile (am besten immer BAG oder gar EuGH) oder Kommentar ersetzen, schon die "Nase" :-))