Erstellt am 08.11.2010 um 12:14 Uhr von Matze
Auf keinen Fall der Betriebsrat!!
Der Betriebsrat kann Geschäftstätigkeiten anordnen, aber nicht selbst tätigen!
Was ist, wenn die Kasse geklaut wird, was ist, wenn es Unstimmigkeiten gibt.
Bei uns wird die "Kaffeekasse" (auch für Geburtstagsgeschenke etc.) von einer Kollegin im Sekretariat verwaltet.
Bei größeren Beträgen wäre der Arbeitgeber anzusprechen, zumal er "freiwillige soziale Aufwendungen" steuerbegünstigt verrechnen kann. Bei uns wird dies im großen Stil angewandt (Fahrkostenpauschale, Betriebsrente, etc.).
Mit kollegialen Grüßen