W.A.F. LogoSeminare

Belegschaftskasse - Mitbestimmung des BR?

E
emankciN
Jan 2018 bearbeitet

Seit langer (!) Zeit (mind. 1981) gibt es hier eine sog. Belegschaftskasse.

  • Jeder Mitarbeiter zahlt jährlich im Januar 1,53 Euro ein - per Einbehalt über die Gehaltabrechnung. * Daraus sollen - lt. alten Protokollen vergangener Betriebsversammlungen - Geschenke für Hochzeiten und Silberhochzeiten der Kollegen bezahlt werden. Aufgrund zahlreicher Wechsel im Betriebsrat ist dieser "Brauch" seit 2007/2008 "eingeschlafen". Da jetzt Kollegen auf das ihnen zustehende Geld drängen, greift die Personalabteilung das Thema auf und will uns zum Wiedereinführen dieser Regelung drängen. Soweit ja völlig OK! Aber es sei eine Vereinbarung zwischen der Belegschaft und dem Betriebsrat, also könnte es dazu keine Betriebsvereinbarung geben, meint die Personalabteilung.
  • Gibt es soetwas? * ... und außerdem würde ja der BR das Konto verwalten. ... der allerdings seit Jahren keinen Kontoauszug o.ä. bekommt. Ich (BR-Vorsitzende) denke, es müßte eine BV geben - alleinschon wegen des Einbehalts vom Gehalt der Kollegen - 1x jährlich im Januar. ... sonst müßten wir ja mit jedem neuen Kollegen eine neue Vereinbarung schließen, oder wie? Gibt's Erfahrungen? Evtl. sogar rechtliche Regelungen? Wie läuft sowas bei Euch? Oder ist das eh "veraltet"? Danke!
8.24307

Community-Antworten (7)

R
ridgeback

16.08.2010 um 12:13 Uhr

...ich komme aus dem Staunen nicht mehr raus. Es wird unrechtmäßig von den Kollegen/innen Geld einbehalten für Geschenke? Das sollte mal einer bei mir versuchen. Der BR sollte sich lieber um sein wirkliches Aufgabengebiet kümmern.

P
pfeilenbogen

16.08.2010 um 12:42 Uhr

...ich würde den BR Schadenersatzpflichtig machen, wenn er rechtwidrig den Einbehalt von Lohnasprüchen per unzulässiger BV regelt.

Der AG kann gerne aus seinen Mitteln solche Gelder bereitstellen, dann wäre der BR im Rahmen der MB beim Verteilen dabei und könnte zum Thema wer bekammt was wie wann eine BV abschließen, dass war es aber auch.

Aber hierfür Lohn einbehalten oder vom Lohn etwas für diese Kasse/ Zwecke abziehen geht nicht.

So mancher BR/BRV sollte doch dringend einmal auf Schulung und einen Blick ins Gesetz werfen.

M
Matze

16.08.2010 um 13:55 Uhr

Hier geht's um sog. 'freiwillige soziale Leistungen' des Arbeitgebers. Diese kann er sogar von der Steuer absetzen. Allerdings nicht von den Löhnen der Mitarbeiter abziehen. Wir haben zu diesen Leistungen eine BV in der Anlässe als auch Höhe der aufzuwendenden Beträge erfasst sind. Die Kasse allerdings verwaltet - logischer Weise -der AG. Der Betriebsrat wacht lediglich über die Einhaltung der BV. Selbst die Kaffeekasse im BR kann bereits Probleme bereiten (nunja, unsere wurde schlicht geklaut).

R
Ralfonso

16.08.2010 um 15:03 Uhr

Also wir haben auch eine Regelung, die besagt, dass jedem Mitarbeiter im Monat 1 Euro und der AG zahlt auch pro MA ein Euro in die Belegschaftskasse ein, daraus werden Betriebsfeiern, Kindergeburtengeschenk, Hochzeitsgeschenk, Jubigeschenke und so weiter gezahlt. Darüber besteht eine Betriebsvereinbarung und jeder MA ist bei Einstellung darauf hin gewiesen worden und damit letztendlich auch einverstanden.

R
Rattle

16.08.2010 um 16:14 Uhr

Hallo,

in einem ehrenamt dürfen keine gelder verwaltet werden.

mfg

H
Hassan

16.08.2010 um 17:05 Uhr

Ich halte von solchen Belegschaftskassen überhaupt nichts,besser wäre es für solche Ereignise zu sammeln,jeder kann selber entscheiden was er gibt ... ;-)

L
letzeburg

17.08.2010 um 14:45 Uhr

Ich versuche mal Verständnis reinzubringen.

Du schreibst einmal: "* Jeder Mitarbeiter zahlt jährlich im Januar 1,53 Euro ein - per Einbehalt über die Gehaltabrechnung. *" dann aber: "Aber es sei eine Vereinbarung zwischen der Belegschaft und dem Betriebsrat ....meint die Personalabteilung.

Einbehalt von Entgelt ist doch nur der Lohnbuchhaltung des AG möglich, damit ist es deren Angelegenheit was mit dem Geld passiert.

"Da jetzt Kollegen auf das ihnen zustehende Geld drängen, greift die Personalabteilung das Thema auf und will uns zum Wiedereinführen dieser Regelung drängen." Mitarbeiter haben höchsten Ansprüche gegen den AG und niemals gegen den BR, denn der ist nach BetrVG "mittellos".

"... und außerdem würde ja der BR das Konto verwalten. ... der allerdings seit Jahren keinen Kontoauszug o.ä. bekommt."

Kassenführung ist ausgeschlossen

Dem Gremium ist die Führung und Verwaltung von Kassen untersagt. Diese Aufgabe können nur Arbeitnehmer übernehmen, nicht jedoch in ihrer Funktion als Betriebsrat. Diese sind damit für den Verbleib des Geldes verantwortlich.

Gibt's Erfahrungen? Evtl. sogar rechtliche Regelungen? Wie läuft sowas bei Euch? Oder ist das eh "veraltet"? Danke!

Als BR würde ich die Finger davon lassen. Als BR-Mitglied allemal, denn für den Verbleib des Geldes kann der BR nicht verantwortlich gemacht werden, nur das verwaltende BR-Mitglied

Ihre Antwort