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Änderung Arbeitszeiten

G
Garnelentraum
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Muss der BR Änderungen der Rahmen- und Kernarbeitszeiten zustimmen, bzw. was geschieht wenn der BR nicht zustimmt?

Gruß

1.77906

Community-Antworten (6)

N
neskia

08.11.2010 um 11:23 Uhr

Ja, gemäß §87 Abs (1) 2.

Der AG muss dann die Einigungsstelle anrufen.

Wenn es beide Parteien soweit kommen lassen wollen.

M
MarkusW

08.11.2010 um 11:24 Uhr

Selbstverständlich sind Arbeitszeiten Mitbestimmungspflichtig. Wenn der Betriebsrat nicht zustimmt, muss sich der Arbeitgeber die Zustimmung durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen.

N
neskia

08.11.2010 um 12:51 Uhr

@MarkusW Abs. 2 von §87 BetrVG -> Einigungsstelle ist der richtige Weg

D
DonJohnson

08.11.2010 um 16:49 Uhr

Nein, der BR MUSS nicht zustimmen - er muß nicht mal was machen wenn er sein MBR nciht ausüben will, läßt er halt den AG gewähren - ansonsten wie beschrieben ;-)))

W
wahlvst

08.11.2010 um 17:13 Uhr

Hallo DonJohnson der BR hat nicht nur rechte auch Pflichten und für Verletzung der Pflchten gibt es den §23 und die Chance des Rücktrittes

P
paula

08.11.2010 um 23:28 Uhr

nicht schon wieder § 23 BetrVG.....

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