Änderung Arbeitszeiten
Hallo Muss der BR Änderungen der Rahmen- und Kernarbeitszeiten zustimmen, bzw. was geschieht wenn der BR nicht zustimmt?
Gruß
Community-Antworten (6)
08.11.2010 um 11:23 Uhr
Ja, gemäß §87 Abs (1) 2.
Der AG muss dann die Einigungsstelle anrufen.
Wenn es beide Parteien soweit kommen lassen wollen.
08.11.2010 um 11:24 Uhr
Selbstverständlich sind Arbeitszeiten Mitbestimmungspflichtig. Wenn der Betriebsrat nicht zustimmt, muss sich der Arbeitgeber die Zustimmung durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen.
08.11.2010 um 12:51 Uhr
@MarkusW Abs. 2 von §87 BetrVG -> Einigungsstelle ist der richtige Weg
08.11.2010 um 16:49 Uhr
Nein, der BR MUSS nicht zustimmen - er muß nicht mal was machen wenn er sein MBR nciht ausüben will, läßt er halt den AG gewähren - ansonsten wie beschrieben ;-)))
08.11.2010 um 17:13 Uhr
Hallo DonJohnson der BR hat nicht nur rechte auch Pflichten und für Verletzung der Pflchten gibt es den §23 und die Chance des Rücktrittes
08.11.2010 um 23:28 Uhr
nicht schon wieder § 23 BetrVG.....
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