Erstellt am 08.11.2010 um 10:23 Uhr von neskia
Ja, gemäß §87 Abs (1) 2.
Der AG muss dann die Einigungsstelle anrufen.
Wenn es beide Parteien soweit kommen lassen wollen.
Erstellt am 08.11.2010 um 10:24 Uhr von MarkusW
Selbstverständlich sind Arbeitszeiten Mitbestimmungspflichtig. Wenn der Betriebsrat nicht zustimmt, muss sich der Arbeitgeber die Zustimmung durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen.
Erstellt am 08.11.2010 um 11:51 Uhr von neskia
@MarkusW
Abs. 2 von §87 BetrVG -> Einigungsstelle ist der richtige Weg
Erstellt am 08.11.2010 um 15:49 Uhr von DonJohnson
Nein, der BR MUSS nicht zustimmen - er muß nicht mal was machen wenn er sein MBR nciht ausüben will, läßt er halt den AG gewähren - ansonsten wie beschrieben ;-)))
Erstellt am 08.11.2010 um 16:13 Uhr von wahlvst
Hallo DonJohnson der BR hat nicht nur rechte auch Pflichten und für Verletzung der Pflchten gibt es den §23 und die Chance des Rücktrittes
Erstellt am 08.11.2010 um 22:28 Uhr von paula
nicht schon wieder § 23 BetrVG.....