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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Änderungskündigung AT-Rückführung im Zuge von ERA - mit welcher Begründung können wir gegen die Änderungskündigung nach §102 Widerspruch einlegen?

A
Adventskalender
Nov 2016 bearbeitet

Hallo an Alle, wir haben folgendes Problem: Außertarifliche Mitarbeiter sollen in den Tarif zurückgestuft werden, und das mittels Änderungskündigung. Die Tätigkeit bleibt nach wie vor gleich, aber angeblich auf Grund der ERA-Einführung wurden die Stellen neu bewertet und als nicht mehr AT-würdig befunden. Mit welcher Begründung können wir gegen die Änderungskündigung nach §102 Widerspruch einlegen

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Community-Antworten (2)

W
w-j-l

20.12.2006 um 17:09 Uhr

ERA hin, Tarifvertrag her, ich halte das für eine Änderungskündigung mit dem ausschließlichen Zweck der Gehaltskürzung.

Ob der AG mit einer Änderungskündigung (respektive angedrohter Kündigung) hier durchkommt ist fraglich. Eure Argumentation muss m.E. die fehlende soziale Rechtfertigung sein. (Siehe §1 (2) KSchG). Euer Arbeitgeber hat wissentlich und willentlich übertariflich bezahlt. Er wird kaum argumentieren können, dass er das Arbeitsverhältnis nur fortsetzten kann, wenn er künftig tarifgerecht bezahlen kann, bzw. dass ihm bei Ablehnung des Änderungsangebots die Weiterbeschäftigung nicht zuzumuten ist.

K
Konrad

20.12.2006 um 17:31 Uhr

Unterstütze die Aussage von w-j-l

Es ist doch eher die Frage der Ein-.und Umgruppierung nach § 99 BetrVG das wäre zunächst zu prüfen. Das hat der AG dem BR bzw. der ERA- Tarifkommision zu belegen. (Es gibt "Schein-ATler" die liegen in ihrem AT Gehalt innerhalb der Tarifstufen und können durchaus in ERA eingruppiert werden ohne dass sich am Gehalt etwas ändern muss). Wurde die sehr fragwürdige Änderungskündigung schon ausgesprochen ? Fragwürdig, deshalb weil ja nicht die Arbeitsaufgabe entfällt sondern, eine Gehaltskürzung möglicherweise droht. Das geht so rechtlich nicht durch.

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