Muß BRV dabei sein?
Hallo, ich habe mit einem MA ein klärendes Gespräch vereinbart wegen systematischem Fertigmachens. Nun habe ich erfahren das die PA und die BRV dabei sind. Muß ich das dulden? Haben nämlich keine Ahnung warum die dabei sein sollen.
Community-Antworten (7)
07.11.2010 um 19:08 Uhr
redet doch einfach in der Mittagspause ggf. auch außerhalb miteinander!
07.11.2010 um 19:22 Uhr
Braves Mädchen, die Info ist etwas dürftig. Bist Du BRM und wurdest von einem AN um ein Gespräch gebeten?
07.11.2010 um 19:28 Uhr
@BravesMädchen Hier geht es nicht darum ob Du es dulden mußt. Hat der MA sich von sich aus an Dich gewandt, muß dieser MA nicht dulden das eine andere Person dabei ist. Auch wenn es dann im Anschluss mal ein Gespräch von der PA aus mit der MA geben sollte hat der MA das Recht einen MA seines Vertrauens hinzu zu ziehen. Beachte hierzu die Ausführungen aus § 82 BetrVG.
07.11.2010 um 19:34 Uhr
all, es könnte auch sein, dass hier ein Vorgesetzter fragt und die MA sich ein BRM dazugeholt hat = BRV (der nach Rücksprache mit MA wiederum der PA Bescheid gesagt hat...)
07.11.2010 um 21:01 Uhr
Hallo rainerw,
sorry hier muss ich Dir etwas widersprechen, bzw nicht ich sondern das BAG.
(Kein genereller) Anspruch auf Hinzuziehung von Betriebsratsmitgliedern zu Personalgesprächen BAG, Beschluss v. 20.04.2010 - 1 ABR 85/0
Es kommt auf den Inhalt/ Grund des Gespräches an!
und
Das System spinnt mal wieder, daher hier die Antwort:
rainerw
ja aber so nur den Hinweis auf § 82 verstehen wohl viele falsch und ich denke Braves Mädchen wohl auch. Denn nur wenn es um Themen der MB geht darf er dazu. Will der AG aber dem AN -nur- den -Kopf waschen- oder eine Abmahnung aussprechen muss er drausen bleiben wenn der AG es so möchte.
07.11.2010 um 21:07 Uhr
@wahlvst Deshalb hatte ich auf den Ausführungen aus dem 82er hingewiesen.
08.11.2010 um 01:52 Uhr
..die Vermutung von Lotte, halte ich hier für sehr wahrscheinlich.
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