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Muß BRV dabei sein?

B
BravesMädchen
Mrz 2020 bearbeitet

Hallo, ich habe mit einem MA ein klärendes Gespräch vereinbart wegen systematischem Fertigmachens. Nun habe ich erfahren das die PA und die BRV dabei sind. Muß ich das dulden? Haben nämlich keine Ahnung warum die dabei sein sollen.

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Community-Antworten (7)

H
Hannelore

07.11.2010 um 19:08 Uhr

redet doch einfach in der Mittagspause ggf. auch außerhalb miteinander!

L
Lotte

07.11.2010 um 19:22 Uhr

Braves Mädchen, die Info ist etwas dürftig. Bist Du BRM und wurdest von einem AN um ein Gespräch gebeten?

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rainerw

07.11.2010 um 19:28 Uhr

@BravesMädchen Hier geht es nicht darum ob Du es dulden mußt. Hat der MA sich von sich aus an Dich gewandt, muß dieser MA nicht dulden das eine andere Person dabei ist. Auch wenn es dann im Anschluss mal ein Gespräch von der PA aus mit der MA geben sollte hat der MA das Recht einen MA seines Vertrauens hinzu zu ziehen. Beachte hierzu die Ausführungen aus § 82 BetrVG.

L
Lotte

07.11.2010 um 19:34 Uhr

all, es könnte auch sein, dass hier ein Vorgesetzter fragt und die MA sich ein BRM dazugeholt hat = BRV (der nach Rücksprache mit MA wiederum der PA Bescheid gesagt hat...)

W
wahlvst

07.11.2010 um 21:01 Uhr

Hallo rainerw,

sorry hier muss ich Dir etwas widersprechen, bzw nicht ich sondern das BAG.

(Kein genereller) Anspruch auf Hinzuziehung von Betriebsratsmitgliedern zu Personalgesprächen BAG, Beschluss v. 20.04.2010 - 1 ABR 85/0

Es kommt auf den Inhalt/ Grund des Gespräches an!

http://www.meyer-koering.de/de/meldungen/kein-genereller-anspruch-auf-hinzuziehung-von-betriebsratsmitgliedern-zu-personalgespraechen-06-09-2010.1430/

und

http://www.avocado-law.com/aktuelles/labour-law/news/article/personalgespraech-recht-zur-hinzuziehung-eines-betriebsratsmitglieds/


Das System spinnt mal wieder, daher hier die Antwort:

rainerw

ja aber so nur den Hinweis auf § 82 verstehen wohl viele falsch und ich denke Braves Mädchen wohl auch. Denn nur wenn es um Themen der MB geht darf er dazu. Will der AG aber dem AN -nur- den -Kopf waschen- oder eine Abmahnung aussprechen muss er drausen bleiben wenn der AG es so möchte.

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rainerw

07.11.2010 um 21:07 Uhr

@wahlvst Deshalb hatte ich auf den Ausführungen aus dem 82er hingewiesen.

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ridgeback

08.11.2010 um 01:52 Uhr

..die Vermutung von Lotte, halte ich hier für sehr wahrscheinlich.

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