Können Sie mir bitte antworten was für Entgeltgruppe darf es sein?
Qualitätsprüfer (m/w/d) Achskomponentenfertigung Das erwartet Sie bei uns Als kompetenter erster Ansprechpartner für unsere Fertigung bei Qualitätsproblemen stellen Sie die definierte Auslieferqualität zu unserem Kunden im Zwei-Schicht-Betrieb sicher. Sie führen Warenein- und Ausgangsprüfung, Produkt- und Prozessaudits sowie Prüfungen der Fertigungseinrichtungen nach Vorgabe durch. Bei Kundenbeanstandungen leiten Sie- Korrekturmaßnahmen in Zusammenarbeit mit der Produktion ein und stellen die Durchführung sicher. Die Verwaltung von Schadteilen im Sperrlager liegt in Ihrer Hand, ebenso die Kommunikation von im Schichtbetrieb auftretender Bauteilmängel an den Lieferanten. Das bringen Sie mit Sie verfügen über eine technische Berufsausbildung, idealerweise mit einschlägiger Berufserfahrung im Qualitätswesen. Die Anwendung der elementaren Qualitätswerkzeuge ist für Sie eine leichte Übung, der KVP kein Fremdwort. Sie wenden sicher MS-Office-Tools an, erste Erfahrungen mit SAP (Q-Module) wären wünschenswert. Die fließende Anwendung von Deutsch in Wort und Schrift beherrschen Sie, englische Sprachkenntnisse runden Ihr Kommunikationsprofil ab. Sie haben gelernt verantwortungsbewusst in Eigeninitiative strukturiert und sorgfältig Problemstellungen anzugehen. Darauf können Sie sich freuen Agile Arbeitswelt Familiärer Zusammenhalt Flache Hierarchien Individuelle Weiterentwicklung Kurze Entscheidungswege Modernes Arbeitsequipment
Community-Antworten (6)
12.10.2021 um 15:34 Uhr
3 jährige Berufsausbildung + evtl. Berufserfahrung und Zusatzausbildung E7 Kommt jetzt nur noch auf den Tarifvertrag an :)
13.10.2021 um 05:22 Uhr
Hallo, vielen Dank für die Antwort. Es gefällt mir, ganz ehrlich - wir haben max. 4+. Wir haben heute einen Betriebsrat gegründet. Was für Einfluss ein Tarifvertrag an Entgeltgruppe hat , bzw. Zusammenhang. Danke für die Antwort. Schönen Tag A.
13.10.2021 um 09:51 Uhr
Entgeltgruppen, ihre Entlohnung und die Voraussetzungen werden üblicherweise in einem Tarifvertrag geregelt. Bei uns in Thüringen könnt bei der Beschreibung auch eine E6 oder Z6. ggf. auch eine Z7 treffend sein. Das richtet sich nach der benötigten Berufserfahrung, nach der Dauer der möglicherweise benötigten Zusatzausbildung etc. pp.
Üblicherweise werden in tarifgebundenen Unternehmen die Stellen eingruppiert. Hier gilt das Prinzip: Die für die Stelle notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten sind einzugruppieren, nicht die individuellen Ausbildungen, die der Stelleninhaber hat. Ganz krass gesagt: Bist du als Hilfskraft in der untersten Lohngruppe angestellt, hilft dir auch ein Diplom nicht weiter. Dazu kommt, dass von Tarifgebiet zu Tarifgebiet es unterschiedliche Eingruppierungen gibt und auch eine unterschiedliche Anzahl an Entgeltgruppen. Also keine pauschal zu beantwortende Frage.
13.10.2021 um 14:27 Uhr
Vielen Dank für die Antwort. Für diese Stellenbeschreibung ist bei unserer Firma Entgeltgruppe 4+ festgestellt :-)) lächerlich, übrigens, spezielle Fachkenntnisse sind unentbehrlich. Bedeutet, wir brauchen einen Tarifvertrag oder? Es gibt bei uns auch keine offizielle Stellenbeschreibung für MA QS (außer diese Stellenanzeige), also wir haben gemacht was Unternehmen (QS Leiter) verlangt hat. Ich habe Beispiele Entgeltgruppen (Beschreibungen - Tätigkeit, Ausbildung, Fachkenntnisse, usw.) gelesen, gibt so was offiziell? Danke :-)
13.10.2021 um 16:23 Uhr
"Bedeutet, wir brauchen einen Tarifvertrag" Ohne TV ist es erst einmal sinnfrei darüber zu diskutieren. Und dann kommt es darauf an, welcher gilt. Der BR kann zwar sein MBR nach einem Entgeltschema geltend machen, aber darüber hast du noch lange keine Entgelthöhen mitbestimmt. Und ihr werdet schnell merken, dass es häufig nicht möglich ist aus einer Stellenausschreibung (ist das hier ja offensichtlich) etwas zur konkreten Eingruppierung abzuleiten. Denn das sind meistens zwei unterschiedliche Paar Schuhe Mal eine Frage: schon eine BR-Schulung besucht? Ich glaube ihr solltet Wissensgrundlagen schaffen
13.10.2021 um 17:48 Uhr
nein man braucht keinen TV - ein TV gibt halt Eingruppierungsgrundsätze vor. Diese kann ein BR in einem Betrieb ohne Tarifbindung halt auch mit dem AG vereinbaren.
Wie in einem Tarifvertrag stehen da dann Grundsätze zur Bewertung einer Tätigkeit.
Das kann man an der Ausbildung 8die benötigt wird um die Aufgaben auch ausführen zu können) an der Verantwortung (eigenes Budget / Eigenverantwortung oder nur Mit oder Zuarbeiten) Selbständigkeit der Arbeit (Eigen oder nach Vorgaben, nur Zuarbeiten etc) und nach Personalführung gegliedert sein.
Und ganz stark abhängig ist das Gehalt immer von der Branche und dem Ort des Betriebes.
Da gibt es aber auch im Internet einige Seiten die sich damit eschäftigen z.B. https://www.gehalt.de/stellenangebote-jobs/detail?jobname=Mitarbeiter%20Qualit%C3%A4ts&radius=15&platform=GDE%20Stellenangebote%20Jobs%20Jobliste&origin=jobboerse&searchUUID=47ef0b2f-56f0-43c1-96f5-310a4c383aff&titleRequired=false&showNullSalaries=true&extendedPageSize=20&page=0&size=1&jobId=43867268
Und ob jetzt bei euch 4+ gezahlt wird, sagt doch überhaupt nichts aus. Ist 4+ jetzt gut (kann ja über 6.000 € im Monat sein) oder lächerlich (0,50 € über Mindestlohn) - weiß doch hier keiner
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