Erstellt am 12.10.2021 um 13:34 Uhr von Kjarrigan
3 jährige Berufsausbildung + evtl. Berufserfahrung und Zusatzausbildung
E7
Kommt jetzt nur noch auf den Tarifvertrag an :)
Erstellt am 13.10.2021 um 03:22 Uhr von Adriana
Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Es gefällt mir, ganz ehrlich - wir haben max. 4+. Wir haben heute einen Betriebsrat gegründet.
Was für Einfluss ein Tarifvertrag an Entgeltgruppe hat , bzw. Zusammenhang.
Danke für die Antwort.
Schönen Tag A.
Erstellt am 13.10.2021 um 07:51 Uhr von xyz68
Entgeltgruppen, ihre Entlohnung und die Voraussetzungen werden üblicherweise in einem Tarifvertrag geregelt. Bei uns in Thüringen könnt bei der Beschreibung auch eine E6 oder Z6. ggf. auch eine Z7 treffend sein. Das richtet sich nach der benötigten Berufserfahrung, nach der Dauer der möglicherweise benötigten Zusatzausbildung etc. pp.
Üblicherweise werden in tarifgebundenen Unternehmen die Stellen eingruppiert. Hier gilt das Prinzip: Die für die Stelle notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten sind einzugruppieren, nicht die individuellen Ausbildungen, die der Stelleninhaber hat. Ganz krass gesagt: Bist du als Hilfskraft in der untersten Lohngruppe angestellt, hilft dir auch ein Diplom nicht weiter.
Dazu kommt, dass von Tarifgebiet zu Tarifgebiet es unterschiedliche Eingruppierungen gibt und auch eine unterschiedliche Anzahl an Entgeltgruppen.
Also keine pauschal zu beantwortende Frage.
Erstellt am 13.10.2021 um 12:27 Uhr von Adriana
Vielen Dank für die Antwort.
Für diese Stellenbeschreibung ist bei unserer Firma Entgeltgruppe 4+ festgestellt
:-)) lächerlich, übrigens, spezielle Fachkenntnisse sind unentbehrlich.
Bedeutet, wir brauchen einen Tarifvertrag oder? Es gibt bei uns auch keine offizielle Stellenbeschreibung für MA QS (außer diese Stellenanzeige), also wir haben gemacht was Unternehmen (QS Leiter) verlangt hat.
Ich habe Beispiele Entgeltgruppen (Beschreibungen - Tätigkeit, Ausbildung, Fachkenntnisse, usw.) gelesen, gibt so was offiziell?
Danke :-)
Erstellt am 13.10.2021 um 14:23 Uhr von ganther
"Bedeutet, wir brauchen einen Tarifvertrag"
Ohne TV ist es erst einmal sinnfrei darüber zu diskutieren. Und dann kommt es darauf an, welcher gilt. Der BR kann zwar sein MBR nach einem Entgeltschema geltend machen, aber darüber hast du noch lange keine Entgelthöhen mitbestimmt. Und ihr werdet schnell merken, dass es häufig nicht möglich ist aus einer Stellenausschreibung (ist das hier ja offensichtlich) etwas zur konkreten Eingruppierung abzuleiten. Denn das sind meistens zwei unterschiedliche Paar Schuhe
Mal eine Frage: schon eine BR-Schulung besucht? Ich glaube ihr solltet Wissensgrundlagen schaffen
Erstellt am 13.10.2021 um 15:48 Uhr von Kjarrigan
nein man braucht keinen TV - ein TV gibt halt Eingruppierungsgrundsätze vor.
Diese kann ein BR in einem Betrieb ohne Tarifbindung halt auch mit dem AG vereinbaren.
Wie in einem Tarifvertrag stehen da dann Grundsätze zur Bewertung einer Tätigkeit.
Das kann man an der Ausbildung 8die benötigt wird um die Aufgaben auch ausführen zu können) an der Verantwortung (eigenes Budget / Eigenverantwortung oder nur Mit oder Zuarbeiten) Selbständigkeit der Arbeit (Eigen oder nach Vorgaben, nur Zuarbeiten etc) und nach Personalführung gegliedert sein.
Und ganz stark abhängig ist das Gehalt immer von der Branche und dem Ort des Betriebes.
Da gibt es aber auch im Internet einige Seiten die sich damit eschäftigen
z.B. https://www.gehalt.de/stellenangebote-jobs/detail?jobname=Mitarbeiter%20Qualit%C3%A4ts&radius=15&platform=GDE%20Stellenangebote%20Jobs%20Jobliste&origin=jobboerse&searchUUID=47ef0b2f-56f0-43c1-96f5-310a4c383aff&titleRequired=false&showNullSalaries=true&extendedPageSize=20&page=0&size=1&jobId=43867268
Und ob jetzt bei euch 4+ gezahlt wird, sagt doch überhaupt nichts aus.
Ist 4+ jetzt gut (kann ja über 6.000 € im Monat sein)
oder lächerlich (0,50 € über Mindestlohn) - weiß doch hier keiner