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Totale EDV Überwachung durch VNC Software - Mitbestimmungspflicht?

D
dumdidum
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Helfer,

ich habe heute als BR davon erfahren das auf jedem rechner in unserer Firma WINVNC (ein Tool das es ermöglicht ein Abbild von dem zu erzeugen was ich gerade sehe/tue) drauf ist. Das ist schon länger so und wird durch den edv menschen zur fernwartung genutzt.

Nun wurde die Adminrechte auch für den Vorstand/GF freigeschaltet, das weiß ich jedoch nur durch eine "vertrauliche" Quelle.

Bisher haben wir zu der Software an sich nichts gesagt, weil unser stand war das man es sieht wenn der Rechner übernommen wird, und der EDV Mann auch immer vorher bescheid gegeben hat. Passierte 4-5mal im Jahr.

Nun sieht es anders aus, erstens habe ich mich mit dem Tool beschäftigt, und rausgefunden das man es auch "unsichtbar" machen kann, d.h. jeder Admin kann auf das schauen was ich gerade auf meinem rechner sehe, ohne das ich es merke.

Was sollte ich tun, mit dem Hintergrund das ich nichts davon wissen kann das nun auch die GF das Tool nutzt, und nicht mehr nur durch EDV.

Kann ich den Einsatz verbieten, auch wenn die Software schon längere Zeit geneutzt wird? BEsteht noch mitbestimmungspflicht?

Es gab bisher nie eine BV zu der Software. Kann ich "verbieten" das sie genutzt wird, und wenn ja, wie kann ich es kontrollieren? Sachverständigen beauftragen? Landesdatenschutzbeauftragten???

Würd mich übe rein Paar tipps freuen,

danke

5.40905

Community-Antworten (5)

H
H.M

20.02.2007 um 07:31 Uhr

Hallo, Haben bei uns in der Firma gerade das gleiche Problem. Gegen das Tool an sich ist ja nichts einzuwenden, wenn man nichts zu verbergen hat, nur sollte für die Nutzung desselben unbedingt eine BV abgeschlossen werden, in der genau die Nutzugsart und Nutzungsrechte etc. geregelt sind.

Außerdem sollte umgehend der Datenschutzbeauftragte informiert werden, wenn es denn einen gibt. (Ansonsten sollte ein Datenschutzbeauftragter ernannt und entsprechend geschult werden) Könnt ihr als BR fordern! Dieses Tool darf aus Datenschutzrechtlichen Gründen nur eingesetzt werden,wenn die MA vorher darüber informiert werden, dh. heißt über die Funktion und die Möglichkeiten dieses Tools aufgeklärt werden. Außerdem, wie schon von dir erwähnt, muß jeder MA merken bzw. bescheid bekommen, wenn die EDV über dieses Tool auf seinen PC zugreift Das der GF etc. die Möglichkeit hat dieses Tool zu nutzen, könnte der BR als Kontrolle der MA auslegen und somit besteht meiner Meinung nach ein Mitbestimmungsrecht Naja, spätestens jetzt werden sich wieder alle diejenigen melden, die "mehr" Ahnung haben und somit wird dir wahrscheinlich noch mehr und noch besser geholfen ;-) !!!!!!!

Gruß an alle

H.M

T
Tequilla

20.02.2007 um 08:34 Uhr

@H.M

...ich habe sicher nicht mehr Ahnung als die meisten der hier ständig Anwesenden, aber dafür haben wir zu dem Thema eine BV verabschiedet. Bei uns wurde auch ein Fernwartungstool installiert, - ebenfalls mit dem Hinweis, man sieht es am Monitor wenn gearbeitet wird und zusätzlich kann man mit einem Mausclick angeblich den Tool bei Inbetriebnahme des Rechners abschalten. Das unsere GF da Zugriff hat und sich einlesen kann ohne dass ein MA das mitkriegt, davon gehe ich auch einfach aus. Aber grundsätzlich ist gegen so ein Programm nichts zu sagen.

FB
Frank B.

20.02.2007 um 08:46 Uhr

Übrigens lässt sich das tool bequem mit einem Rechtsklick ausschalten und solange keine BV abgeschlossen ist, würde ich davon Gebrauch machen. Der IT- Mensch kann sich ja telefonisch melden und dann kann man das Prog wieder starten. ;-)

H
H.M

20.02.2007 um 09:09 Uhr

@Tequilla

Hallooo, war doch nicht so gemeint !!!!!!!!!

H.M

C
CalicoJack

20.02.2007 um 09:22 Uhr

Hallo Der Server von VNC muss ja nicht als Dienst automatisch gestartet sein. Es reicht ja wenn der MA den Server auf Verlangen des Admins anstartet, wenn dieser auf den Rechner arbeitet. Er gibt ja eh jedesmal Bescheid wenn er auf den PC arbeitet.

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