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BRM wird seit mehreren Jahren NICHT mehr als AN geführt !!!!!!

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robertgoytex
Nov 2016 bearbeitet

Hallo und Guten Abend an alle, folgende Problematik ist mir bekannt und suche nun einen Weg dieses schnellstmöglich abzuändern:

Eine Frau X wird in unseren BR als BRM und als Schriftführerin geführt.

Bei den Sitzungen habe ich bereits mehrmals nachgefragt, warum denn Frau X nie zu den Sitzungen erscheint. Antworten hierzu bekam ich nur, welche nicht bzw. nur schwer Nachvollziehbar waren.

Mittlerweile habe ich in Erfahrung gebracht, dass Frau X seit mehreren Jahren bei uns als AN NICHT mehr geführt wird.

WIE KANN ICH HIER VORGEHEN ??? (Der jehnige -der Frau X verteidigt- war Vorsitzender im Wahlausschuss und ist nun Stellv.BRV und sieht sich gerne als CHEF im BR.) Hatte schon über unseren "Diktator" berichtet

Für Hilfreiche Tipps bereits Besten Dank

3.892021

Community-Antworten (21)

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Kölner

06.11.2010 um 22:50 Uhr

@robertgoytex Du willst mich/uns auf den Arm nehmen, oder?

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albdonar

06.11.2010 um 23:18 Uhr

@robertgoytex, bei uns haben wir zwar einen SF, aber dem wird erst nach Ende der Sitzung von einem BRM das Protokoll diktiert, das er dann auf seinem Arbeitsrechner im Großraumbüro schreibt.

PS: Wie ist denn euere Gerichtsverhandlung ausgegangen?

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robertgoytex

07.11.2010 um 00:12 Uhr

@Kölner Auf den Arm nehmen .......... wenn die Problematik nicht so Ernst wäre, könnte ich darübe schmunzeln, aber leider ist es Realität.

@albdonar Gerichtverhandlung ist vertagt auf den 11.Januar, da noch ein Zeuge gehört werden muss.

@alle Bin seit 10 Jahren in dieser Firma beschäftigt und war noch nie mit den Handlungen des BR zufrieden (wer ist das schon). Mein Verdacht, das unseren BR eventuell "kor...t" ist, hege ich schon länger. Das ist auch ein Hauptgrund weshalb ich mich überhaupt als Kandidat auf die Liste hab setzten lassen. Nun bin ich zwar nur ein EBRM und habe seit Mai schon an 10 Sitzungen teilnehmen dürfen. Auch was die Sitzungen und deren Protokolle anbetrifft, jagt ein Fehler den anderen.

Den jetzigen BR möchte ich gerne zum Mond schiessen, mir fehlt jedoch zum einen die Mehrheit und zum anderen das Wissen hier RICHTIG nach Recht und Ordnung vorzugehen.

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albdonar

07.11.2010 um 00:24 Uhr

@robertgoytex, auch ich habe vor Gericht die einstweilige Verfügung verloren. Bin noch am Überlegen, was ich weitermache. Werde meine Klage zurückziehen, bzw. gegen den Beschluß nicht weiter vorgehen. Wenn Du keine Mehrheit hast, bist Du machtlos. Werde mit großer Wahrscheinlichkeit mein Mandat niederlegen, meine Gesundheit geht mir vor. Aber toll, daß Du so weiterkämpfst. Enen Rechtsschutzantrag bei der GEW am 15.09. gestellt, bis heute noch keine Antwort. Dies nur mal zur Hilfe der GEW.

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robertgoytex

07.11.2010 um 08:51 Uhr

@albdonar Das Mandat niederlegen, diese Möglichkeit habe ich auch schon in Betracht gezogen. Jedoch ist es bei mir (uns) nicht so gravierend wie bei dir (euch). Desweiteren kämpfst du auch schon einige Zeit länger wie ich, was natürlich -auf die Problematik bezogen- eine zusätzliche psychische Belastung neben den eigentlichen Job darstellt. Habe mich mit ehemalige BRM aus unseren Betrieb unterhalten, die nach gewisser Zeit das Mandat niedergelegt haben, weil sie den eigenen BR als ÜBEL und nicht als Bereicherung der AN gesehen haben und auch alle einen Kampf in den eigenen Reihen hatten.

Ich bin erst seit Mai'10 im BR und glaube noch an die Gerechtikeit im BR. Wer weiß wie es in 2-3 Jahren aussieht.

Wir sollten uns zusammentun und ein Buch darüber schreiben, der Titel könnte heissen =BetrVG mal anders= oder =Arbeitsrecht und deren Pausen=

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albdonar

07.11.2010 um 09:26 Uhr

@robertgoytex, bei uns ist der BR das Übel, BRV erhält Anweisung vom GF, die werden mit aller Macht durchgesetzt, GEW hilft Dir nicht (weiß über alles Bescheid), wo willst Du noch Hilfe bekommen? Du läufst ständig gegen eine Mauer, am Ende siegt doch die Korruptheit.

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robertgoytex

07.11.2010 um 12:57 Uhr

@alle

Kann mir bitte jemand einen Ratschlag geben, wie ich vorgehen soll/kann ?!?!?!?!?

W
wahlvst

07.11.2010 um 13:08 Uhr

.......Guten Anwalt suchen!!

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Lotte

07.11.2010 um 15:09 Uhr

robertgotex, was heißt denn: Nicht als AN geführt? Ist sie gekündigt oder hat selbst gekündigt, berentet oder einfach Dauerkrank, unbezahlter Urlaub oder in Elternzeit?

wahlvst, auch ein guter Anwalt kann einer Minderheit im BR meist nicht wirklich weiterhelfen. Man nennt das Demokratie, die Minderheit empfindet das häufig nicht so. Das Wahlvolk hat es letztendlich so bestimmt wie es ist und hat es in vier Jahren wieder in der Hand, es zu ändern.

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robertgoytex

07.11.2010 um 15:28 Uhr

@ Lotte Alles was ich über Frau X weiß, wurde mir im Vertrauen und auch nur Lückenhaft von einem Kollegen (ähnlich wie Vorarbeiter) mitgeteilt. Ich verstehe den Kollegen, wenn er mir auf der einen Seite einen Tipp geben will und auf der anderen Seite später nicht Schuld wegen einem riesen Krach im Betrieb verantwortlich gemacht werden will. Zwickmühle halt.

Frau X arbeitet seit fast 9 Jahre nicht mehr für den Betrieb, inwieweit hier Rente, unbez. Urlaub ect. greift, entzieht sich meiner bisherigen Kenntnis.

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albdonar

07.11.2010 um 15:33 Uhr

@ Lotte, Das Wahlvolk hat es letztendlich so bestimmt wie es ist und hat es in vier Jahren wieder in der Hand, es zu ändern. Das Wahlvolk, um es mal mit Deinen Worten zu nennen, hat es nicht bestimmt, so wie es ist. Das Wahlvolk hat den Kandidaten seines Vertrauens gewählt, für die Machenschaften, die dann erfolgen, kann das Wahlvolk nichts und hat es bestimmt nicht so gewollt. Also robert, 4 Jahre aussitzen.

W
wahlvst

07.11.2010 um 15:55 Uhr

Lotte

Auch Minderheit kann das Recht und da auch ein Anwalt helfen, wenn ein BRV oder die Mehrheit oder gar der AG das BetrVG nicht beachtet. Ein Anwalt kann auf alle Fälle mögliche Wege aufzeigen zum Beispiel auch was man wie den Beschäftigten darstellen kann auch im ggf.l spätestens bei der nächsten Wahl eine ander Situation schaffen zu können.

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rainerw

07.11.2010 um 15:57 Uhr

robertgoytex Vielleicht solltest Du allen mitteilen was ich Dir in meiner Mail dazu gesagt habe. Habe Dir jeden Punkt einzeln auseinanderklabüsert. Stell es hier rein und schau ob Du ne andere Antwort bekommst.

L
Lotte

07.11.2010 um 16:03 Uhr

wahlvst, wenn der Anwalt fit ist, mag das stimmen. Aber gerade an den aktuellen Fällen hier sieht man ja wie schwierig es sich gestaltet. Und der AG muss für den RA keine Kosten übernehmen, wenn es nicht zu einem Verfahren kommt.

robertgoytex, sollte es sich z. B. um eine dauerkranke Kollegin handeln, hat sie ihr BR Mandat zu Recht weiter inne. Daher wäre der Grund schon sehr entscheidend.

A
albdonar

07.11.2010 um 16:08 Uhr

@robertgoytex, auh ich habe Ratschläge befolgt, die mir gegeben wurden, sie hatten leider nicht den Erfolg, den ich mir erhoffte. Theorie und Praxis sind zwei verschiedene Dinge, je mehr Du dagegen kämpst, desto mehr kommen sie mit Lügen, Verdächtigungen, üble Nachreden, GEW verzögert jeden Antrag, den Du stellst, sie lassen sich mit allem Zeit. Irgendwann wirst Du müde, genau darauf hoffen sie. Ich rate Dir gut zu überlegen, was dir wichtiger ist, deine Gesundheit oder der Windmühlenkampf. Ich hoffe, daß sich für Dich alles zum Guten wendetg. Viel Glück. Meine Mailadresse hast Du ja schon.

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albdonar

07.11.2010 um 16:19 Uhr

@Lotte, sollte es sich z. B. um eine dauerkranke Kollegin handeln, hat sie ihr BR Mandat zu Recht weiter inne. Daher wäre der Grund schon sehr entscheidend.

Dazu mal eine Frage, wenn man dauerkrank ist und an keiner Sitzung teilnimmt, verliert man da nicht das Mandat oder den Kündigungsschutz? Ich glaube, so etwas mal gehört zu haben.

L
Lotte

07.11.2010 um 16:35 Uhr

albdonar, nein!

N
nicoline

07.11.2010 um 17:33 Uhr

robertgoytex nur mal so für mich zum wissen: dass Frau X seit mehreren Jahren bei uns als AN NICHT mehr geführt wird.

Stand sie denn im Wählerverzeichnis?

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robertgoytex

08.11.2010 um 07:24 Uhr

@robertgoytex per Mail ein BRM, welches auch noch Schriftführerin ist, arbeitet schon seit längerer Zeit nicht mehr für den Zeitungsverlag

@rainerw per Mail Hier stellt sich mir als erstes die Frage wie diese Kollegin überhaupt auf eine Wahlliste kommen konnte? Ist sie tatsächlich nicht bei euch beschäftigt, hätte sie nie an irgend einer Sitzung teilnehmen dürfen, weil diese Nichtöffentlich sind. Dies hiesse im Umkehrschluss, das alle Beschlüsse die gefasst wurden während sie im Raum war ungültig sind. Da Beschlüsse aber teilweise nach schon Außenwirkung erlangt haben, und dem AG dies nur bedingt ankreiden kann, wäre hier ein Beschlussverfahren (oder wie Du es nennst Kontrollverfahren) notwendig. Streiten könnte man darüber ob man gegen den BR hier ein Verfahren nach § 23 Abs. 3 einleiten könnte, da für die Feststellung ob ein MA zum Betrieb gehört der damalige Wahlvorstand zuständig war und nicht der jetzige BR.

@alle Frau X hat meines Wissens bisher an keiner Sitzung teilgenommen

L
Lotte

08.11.2010 um 09:19 Uhr

robertgoytex, für mich ist damit noch nicht geklärt, ob das AV der Kollegin besteht, aber ihre Arbeit zzt ruht (= alles hat seine Ordnung und Kollegin ist rechtmäßig im BR) oder ob die Kollegin wirklich ausgeschieden ist. Das sollte doch erstmal geklärt werden, bevor hier schon wieder mit dem 23er gewunken wird. Zudem nach Abs. 3 gegen BR sowieso nicht gehen würde, hier wäre, wenn überhaupt, der Abs. 1 maßgeblich.

N
nicoline

08.11.2010 um 21:10 Uhr

robertgoytex, ich kann mich Lotte da nur anschließen. Zur Zeit macht es den Eindruck, als wenn Du auf eine Dir sehr willkommene, aber vom Sachverhalt her unvollständige Information (Gerücht) versuchen willst zu reagieren, um etwas zu erreichen, was Dir ebenfalls sehr willkommen wäre. Wenn Du etwas unternehmen willst, was auch immer das sein sollte, braucht es schon eine ziemlich sichere Grundlage. Also, was für Tipps soll man Dir geben?

Antworten hierzu bekam ich nur, welche nicht bzw. nur schwer Nachvollziehbar waren. Welcher Art waren denn die für Dich nicht, oder nur schwer nachvollziehbaren Antworten?

Mittlerweile habe ich in Erfahrung gebracht, dass Frau X seit mehreren Jahren bei uns als AN NICHT mehr geführt wird. Mit nachvollziehbaren/verwertbaren Beweisen?

*(Der jehnige -der Frau X verteidigt- war Vorsitzender im Wahlausschuss und ist nun Stellv.BRV und sieht sich gerne als CHEF im BR.) * Dann wäre derjenige doch der direkte Ansprechpartner, um den Verdacht mitzuteilen und zu bitten, diesen aufgekommenen Verdacht sozusagen "rechtssicher" zu entkräften.

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