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Seminar seit 2 Monaten von der GL genehmigt und jetzt werden Probleme gemacht

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HansH
Nov 2016 bearbeitet

Folgende Frage der BR will 2 Miglieder aus der selben Abteilung zu einem BR 2 Seminar schicken. Entsendeentschluss wurde Arbeitgeber vor 2 Monaten mitgeteilt, er Unterschrieb die Seminare und kommt jetzt 1 Woche vor dem Seminar an, beide Mitglieder dürfen wegen der Auftragsituation nicht zusammen fahren (das ist eher ein vogeschobener Grund). Wie verhalten ? Einfach fahren weil Arbeitgeber kostentragung unterschrieben hat und nicht rechtzeitig zur Einigungstelle ging? Dann Lohn einklagen ?

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Community-Antworten (6)

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DrHouse

06.11.2010 um 14:38 Uhr

hansh,

genau so macht Ihr das. Mit seiner Unterschrift hat der AG zugestimmt und fertig.(nicht mal diese Zustimmung hättet Ihr gebraucht) Im Extremfall müsst Ihr die Kosten hinterher einklagen. Wir haben das schon hinter uns und hatten vor Gericht keine Probleme. Der AG musste für alle Kosten aufkommen. Manchmal geht es leider nicht anders. Ihr könnt Euch natürlich mit dem Anbieter in Verbindung setzen, aber der wird Euch sicher nichts anderes raten.

Gruß DrHouse

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DonJohnson

06.11.2010 um 17:45 Uhr

Der AG musste für alle Kosten aufkommen. Das wage ich erst mal locker zu bezweifeln - und wenn es so war gibt es ein AZ - das hätte ich gerne ;-)

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delagundula

06.11.2010 um 20:37 Uhr

;-) DJ ich mag dich... ;-) !

dela

D
DrHouse

07.11.2010 um 18:00 Uhr

DJ, bleib mal locker. So, wie es hansh beschrieben hat, sehe ich für den AG wenig Chancen, um die Kostentragungspflicht herumzukommen. Mein Beitrag bezog sich auf die Frage von hansh.

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rainerw

07.11.2010 um 19:13 Uhr

hansh Ist dem AG seinerzeit explizit dieser Termin genannt worden? Wenn ja, dann seit ihr auf der grünen Seite. Hier könnte der AG nur noch dringende betriebl. Gründe angeben. Dies wäre in etwa der Fall wenn das Werk unter Wasser steht, wenn eine Ware zu verderben droht oder aber ein dringend unternehmensentscheidender Auftrag flöten gehen würde. Der AG wäre aber hier in der Beweispflicht das nur die beiden MA den Schaden abwenden können. Eine gesetzliche Frist, wann der AG die Einigungsstelle anruft gibt es da nicht. In der Gerichtsbarkeit geht man aber von einer Frist von 2 wochen aus, wo der AG, nach bekannt werden tätig werden muß, da auch dem BR eine weiter Planung zugestanden werden muß. Sollte es aber so sein, das der Termin zwischenzeitlich verschoben wurde, dann könnte es Probleme geben, da dann erst eine neue Beschlussfassung nötig wäre.

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HansH

07.11.2010 um 21:45 Uhr

rainerw

Nein es wurde nichts verschoben ,Beschlussfassung war ordentlich,reine Willkür wegen vieler Arbeit (seit Monaten so).Es wird dann viel versucht und halt auf evtl. Angst der BR Mitglieder(was allerdings nichts bringt) gehofft.

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