Erstellt am 30.11.2006 um 08:52 Uhr von viktor
so lange keine Tarifverträge entgegenstehen oder der § 138 BGB betroffen ist, wird soetwas gehen.
Erstellt am 30.11.2006 um 09:00 Uhr von Wüstenfuchs
Was ist dann mit dem Arbeitszeitgesetz? Läßt sich das so leicht umgehen?
Erstellt am 30.11.2006 um 09:48 Uhr von waschbär
Wüstenfuchs,
warum nicht , wer nicht klagt bekommt kein Recht.
Erstellt am 30.11.2006 um 10:07 Uhr von Wüstenfuchs
Wozu klagen, wenn es nicht rechtswidrig ist, was der AG macht? Das war ja meine Frage. Ist es nun rechtlich okay oder nicht? Wenn eine 42 Stunden-Woche vereinbart ist, mit dem Hinweis, daß Arbeitszeit darüber hinaus nicht ausgeglichen werden kann, und jemand macht z.B. 45 Stunden in der Woche, muß er dann dem AG die Zeit schenken bzw. hat er nicht das Recht einen Ausgleich zu verlangen?
Erstellt am 30.11.2006 um 10:12 Uhr von waschbär
Hi Natürlich hat der An ein Recht auf Ausgleich, ABER die Mehr/Überstunden müssen vom AG gefordert sein und dürfen nicht nach AN ermessen entstanden sein.
Verlangen auf jedenfall am bessten in Form einer BV !
Ausgleich als Geld oder Freizeit !
Erstellt am 30.11.2006 um 10:36 Uhr von waschbär