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Kein Überstundenausgleich laut Arbeitsvertrag - zulässig?

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Wüstenfuchs
Jan 2018 bearbeitet

Ist es zulässig, daß in einem Arbeitsvertrag vereinbart wird, daß geleistete Mehrarbeit, also Überstunden, nicht ausgeglichen werden können, weder durch Abbummeln noch Bezahlen? Und wenn nicht, wird es dadurch legal, daß derjenige seinen Vertag unterschreibt und es so akzeptiert?

4.02306

Community-Antworten (6)

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viktor

30.11.2006 um 09:52 Uhr

so lange keine Tarifverträge entgegenstehen oder der § 138 BGB betroffen ist, wird soetwas gehen.

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Wüstenfuchs

30.11.2006 um 10:00 Uhr

Was ist dann mit dem Arbeitszeitgesetz? Läßt sich das so leicht umgehen?

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Waschbär

30.11.2006 um 10:48 Uhr

Wüstenfuchs,

warum nicht , wer nicht klagt bekommt kein Recht.

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Wüstenfuchs

30.11.2006 um 11:07 Uhr

Wozu klagen, wenn es nicht rechtswidrig ist, was der AG macht? Das war ja meine Frage. Ist es nun rechtlich okay oder nicht? Wenn eine 42 Stunden-Woche vereinbart ist, mit dem Hinweis, daß Arbeitszeit darüber hinaus nicht ausgeglichen werden kann, und jemand macht z.B. 45 Stunden in der Woche, muß er dann dem AG die Zeit schenken bzw. hat er nicht das Recht einen Ausgleich zu verlangen?

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Waschbär

30.11.2006 um 11:12 Uhr

Hi Natürlich hat der An ein Recht auf Ausgleich, ABER die Mehr/Überstunden müssen vom AG gefordert sein und dürfen nicht nach AN ermessen entstanden sein.

Verlangen auf jedenfall am bessten in Form einer BV !

Ausgleich als Geld oder Freizeit !

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Waschbär

30.11.2006 um 11:36 Uhr

aus der BV .-))

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