Kein Überstundenausgleich laut Arbeitsvertrag - zulässig?
Ist es zulässig, daß in einem Arbeitsvertrag vereinbart wird, daß geleistete Mehrarbeit, also Überstunden, nicht ausgeglichen werden können, weder durch Abbummeln noch Bezahlen? Und wenn nicht, wird es dadurch legal, daß derjenige seinen Vertag unterschreibt und es so akzeptiert?
Community-Antworten (6)
30.11.2006 um 09:52 Uhr
so lange keine Tarifverträge entgegenstehen oder der § 138 BGB betroffen ist, wird soetwas gehen.
30.11.2006 um 10:00 Uhr
Was ist dann mit dem Arbeitszeitgesetz? Läßt sich das so leicht umgehen?
30.11.2006 um 10:48 Uhr
Wüstenfuchs,
warum nicht , wer nicht klagt bekommt kein Recht.
30.11.2006 um 11:07 Uhr
Wozu klagen, wenn es nicht rechtswidrig ist, was der AG macht? Das war ja meine Frage. Ist es nun rechtlich okay oder nicht? Wenn eine 42 Stunden-Woche vereinbart ist, mit dem Hinweis, daß Arbeitszeit darüber hinaus nicht ausgeglichen werden kann, und jemand macht z.B. 45 Stunden in der Woche, muß er dann dem AG die Zeit schenken bzw. hat er nicht das Recht einen Ausgleich zu verlangen?
30.11.2006 um 11:12 Uhr
Hi Natürlich hat der An ein Recht auf Ausgleich, ABER die Mehr/Überstunden müssen vom AG gefordert sein und dürfen nicht nach AN ermessen entstanden sein.
Verlangen auf jedenfall am bessten in Form einer BV !
Ausgleich als Geld oder Freizeit !
30.11.2006 um 11:36 Uhr
aus der BV .-))
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