Hallo,

der Arbeitgeber steht ja in der Pflicht Betriebsvereinbarungen in der Firma öffentlich zu machen. Wie sieht das aus mit der Informationspflicht gegenüber neuen Mitarbeitern? Muss der AG darauf hinweisen das es z.B. eine BV zum Überstundenausgleich gibt? Bei Unkenntnis entstehen dem AN Nachteile, weil er nachträglich seine Überstunden nicht geltend machen kann. Gibts dazu irgendwelche Gesetze???

Lieben Gruß; Kaysa