Hallo,
unser BR hat mit der GL per Betriebsvereinbarung Urlaubsplan festgelegt das bis zum 10.12.2010 die Urlaubsplanung fur 2011 abgeschlossen und dann verbindlich wird.Wenn nun ein AN seinen Urlaub (04.07.-29.07.2011 + 19.12-30.12.2011) ( bei 30 Tagen / 5 Werktage) anmeldet , kann der AG den Urlaubswunsch für den Dezemberurlaub ablehnen -weil da mit viel Arbeit zu rechnen ist.(Tapetenindustrie)
Unter welchen Vorraussetzungen kann der AG eine Urlaubssperre verhängen?