§ 100 BetrVG Personalabbau durch Zeitarbeitnehmer - §23 III BetrVG Verfahren?
Folgendes Problem......Mein AG hat Unternehmerisch beschlossen, in zukunft mit weniger Personal auszukommen und hat zahlreiche Änderungskündigungen ausgesprochen. Gleichzeitig setzt er allerdings Zeitarbeitnehmer (immer per 99und100èr) ein (max 2 Monate befristet). Der BR verweigert die Zustimmung gem 99 und 100. Der AG geht in die Zustimmungersetztung. Das Arbeitsgericht setzt einen Gütetermin an (meist 4-6 Wochen danach). Wen wunderts Güte scheitert.....also Kammertermin (nochmal 3-6 Wochen). Der Arbeitgeber zieht nach Ablauf der Maßnahme (s.o. max 8 Wochen) seinen Antrag beim Arbeitgericht zurück. Das Arbeitgericht stellt das verfahren ein. Der Arbeitgeber setzt die Gleichen Zeitarbeiter auf einer "neuen" 99 und 100èr wieder ein und der Spass geht von vorne los.
Und bitte keine Frasen in Richtung Kosten........wir haben in den letzten 6 Monaten ca.150 !!!! solcher Verfahren geführt - wir sind durch alle Kammer (28 !) des Arbeitgerichtes MEHRFACH durch. Die Arbeitrichter deuten jedesmal an :"Mach doch mal ein 23 III verfahren"
Irgentwelche Tipp`s ?
Community-Antworten (4)
18.01.2007 um 08:33 Uhr
HAllo Gallier, mehr Tipps kann man Euch doch auch nicht geben als es die Arbeitsrichter getan haben. Leichter als durch eure Verfahren in den letzten Monaten, kann man einem ArbGeb. einen Verstoss nach §23 nicht nachweisen.
18.01.2007 um 09:05 Uhr
Hallo Gallier,
ich glaube deutlicher kann es ein Arbeitsrichter nicht sagen.
18.01.2007 um 11:41 Uhr
Nun Gallier,
wie soll man da irgendwelche Tips geben. Ihr müsst im Grunde das gleiche Verfahren wie bisher machen, nur 'ne andere Begründung schreiben; eben die nach § 23 Abs. 3 BetrVG. Das könnte dann Euren AG bis zu 10.000 Euronen kosten... Das trägt dann ungemein dazu bei, dass Ihr Euch besser versteht grmpf
Wenn Ihr in den letzten 6 Monaten (180 Tagen) 150 Verfahren geführt haben, dann ist das ja Stress pur. Habt Ihr keine andere Arbeit? ;-) Vielleicht sollte mal einer mit dem AG ein ernstzunehmendes Wort reden?! (Hätte eigentlich schon längst sein müssen.) Wenn das nicht hilft, dann kann man immer noch 'nen IIIer mit dem 23 machen ;-)
Gruß
Hugo
18.01.2007 um 23:25 Uhr
Hi Hugo,
das mit den Anträgen hat das Arbeitsgericht schon übernommen (Präsi hat mal festgesetzt, das der Streitwert wie folgt festgesetzt wird : Antrag des Arbeitgebers nach 23 III / Antrag des BR`s nach 101........alle anderen Richter folgen jetzt dieser Meinung.......wen wunderts.....die fühlen sich anscheinend in ihren Kammern doch sehr "Blockiert" und versuchen meinen Arbeitgeber mit den Kosten wieder in die Spur zu bekommen, da sie auf der einen Seite Kündigungsschutz-Klagen der Arbeitnehmer haben und auf der anderen Seite Zustimmungsersetzungsverfahren der Zeitarbeitnehmer. Damit ist dem BR aber nicht geholfen ! Was ich als BR brauche ist ein Unterlassungsanspruch auf den Einsatz der Zeitarbeitnehmer bis entweder der BR oder das Arbeitsgericht dieses genehmigt. Jeder sagt das geht....aber keiner wie ! Das Problem haben ja auch die Arbeitsrichter eingesehen : Über die Kostenschiene bekommen wie nicht viel bewegt, da dieser Arbeitgeber davon GENUG zur verfühgung hat (Wir reden hier nicht über Hunderttausende oder Millionen, sondern DEUTLICH mehr. Entscheident ist dem Arbeitgeber die Signalwirkung auf andere "Bereiche" wo er noch Personal abbauen bzw. die Fremdvergabe vorhat.
P.S. Biete Arbeitsplatz zum ""Tausch" an.......:-))
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