Leiharbeitnehemer/Zeitarbeitnehmer
Kennt jemand den Unterschied zwischen der Bezeichnung "Leiharbeitnehmer" und "Zeitarbeitnehmer"? Unsere GF möchte in einer BV die Bezeichnung Zeitarbeitnehmer, wir als BR die Bezeichnung Leiharbeitnehmer. Über den Inhalt der BV sind sich beide Seiten einig, es geht nur um die genaue Bezeichnung der betreffenden AN. @rainerw GF meinte Zeitarbeitnehmer "höre sich besser an". Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass dies der Grund sein soll.
Community-Antworten (3)
03.11.2010 um 08:40 Uhr
Von Zeitarbeitnehmer reden gerne die Verleiher und Entleiher um für den Sklavenhandel einen seriösen Begriff zu wählen. Das AÜG spricht von Leiharbeitnehmern.
Ich würde in der BV generell die Begriffe aus dem AÜG wählen, zumal sich in der BV wahrscheinlich auch auf das AÜG bezogen wird. Vielleicht gelingt es euch mit dieser Argumentation.
03.11.2010 um 09:33 Uhr
@Mischkabär hat eure GF eine Begründung genannt warum sie auf diese Bezeichnung besteht? Ein Tipp noch damit es nicht ganz so nach Sklavenhandel klingt. Baut ein das Nur Leiharbeiter eingesetzt werden dürfen von Leiharbeitsunternehmen die einen Kooperationsvertrag zwischen BZA und DGB besitzen. So kann man ein Stück weit dem Lohndumping entgegen stehen.
03.11.2010 um 10:18 Uhr
@rainerw GF meinte Zeitarbeitnehmer ,,höre sich besser an". Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass dies der Grund sein soll.
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