Erstellt am 03.11.2010 um 07:40 Uhr von neskia
Von Zeitarbeitnehmer reden gerne die Verleiher und Entleiher um für den Sklavenhandel einen seriösen Begriff zu wählen. Das AÜG spricht von Leiharbeitnehmern.
Ich würde in der BV generell die Begriffe aus dem AÜG wählen, zumal sich in der BV wahrscheinlich auch auf das AÜG bezogen wird. Vielleicht gelingt es euch mit dieser Argumentation.
Erstellt am 03.11.2010 um 08:33 Uhr von rainerw
@Mischkabär
hat eure GF eine Begründung genannt warum sie auf diese Bezeichnung besteht?
Ein Tipp noch damit es nicht ganz so nach Sklavenhandel klingt. Baut ein das Nur Leiharbeiter eingesetzt werden dürfen von Leiharbeitsunternehmen die einen Kooperationsvertrag zwischen BZA und DGB besitzen. So kann man ein Stück weit dem Lohndumping entgegen stehen.
Erstellt am 03.11.2010 um 09:18 Uhr von Mischkabär
@rainerw
GF meinte Zeitarbeitnehmer ,,höre sich besser an".
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass dies der Grund sein soll.