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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wie in den Betriebsrat gewählt werden?

M
massimassa
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich würde mich sehr gerne in den Betriebsrat wählen lassen.

Das Unternehmen umfasst insgesamt ca. 4000 Mitarbeiter. Davon ca. 1500 Zeitarbeitnehmer.

Ich bin einer von den 1500 Zeitarbeitnehmern.

Was muss ich tun, damit ich gute Chancen habe, in den BR gewählt zu werden?

Was muss ich insgesamt beachten, erfüllen ...?

Würde sich durch die Wahl in den BR etwas Positives bzgl. Anstellungsverhältnis und -dauer ergeben. Ich bin zzt. noch für ein Jahr befristet angestellt.

Bitte um eure hilfreichen Antworten.

Vielen Dank.

MM

Anm.: Für Zeitarbeitnehmer gibt es eine gesonderte Wählerliste. D. h., Zeitarbeitnehmer dürfen auch gewählt werden.

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Community-Antworten (6)

N
Nemeth

09.03.2010 um 15:34 Uhr

@massimassa

Das heißt, Du hast einen befristeten Arbeitsvertrag, der noch ein Jahr läuft, also kannst Du sowohl wählen, wie auch gewählt werden.

Rein rechtlich, für den Fall, dass Du gewählt wirst, ändert das an Deinem Arbeitsverhältnis nichts. Wenn Dein Vertrag nich verlängert wird, endet dann auch das BR-Mandat.

R
rolfo

09.03.2010 um 16:03 Uhr

Wird da nich was verwechselt? Massimassa, hast du einen befristeten Arbeitsvertrag oder bist du über eine Zeitarbeitsfirma als Leiharbeiter dort eingestellt ? Trifft ersteres zu, darfst du wählen und kannst auch gewählt werden,( sofern du bereits 6 Monate in der Firma bist) dein Vertrag läuft aber trotzdem zum vereinbarten Termin ohne Kündigung aus, wenn er nicht weiterbefristet wird oder du unbefristet übernommen wirst. Bist du Leiharbeiter darfst du wählen, kannst aber nicht gewählt werden. Da es eine besondere Wählerliste gibt nehme ich an dass du Leiharbeiter bist. denn nur die müssen auf einer besonderen Wählerliste sein.

N
Nemeth

09.03.2010 um 16:05 Uhr

@ all

ja, da hat rolfo natürlich Recht. Ich habe irgendwie angenommen, wie geschrieben, dass er einen Zeitarbeitsvertrag im Unternehmen hat.

N
neskia

09.03.2010 um 16:11 Uhr

"...Ich bin einer von den 1500 Zeitarbeitnehmern...."

Dann bist du für den Betriebsrat deines Arbeitgeber mit dem du den Arbeitsvertrag geschlossen hast wählbar, also das Zeitarbeitsunternehmen.

L
Lotte

09.03.2010 um 16:54 Uhr

Nemeth, massimassa schrieb ja auch, dass er befristet beschäftigt ist. Ist wohl beides korrekt: befristet beschäftigter LeihAN.

massimassa, wie kommst Du denn darauf, dass Du wählbar bist? Wer gab diese Info?

N
nicoline

09.03.2010 um 19:26 Uhr

massimassa, *Anm.: Für Zeitarbeitnehmer gibt es eine gesonderte Wählerliste. D. h., Zeitarbeitnehmer dürfen auch gewählt werden. * Es könnte aber auch sein, dass es eine extra Liste der nicht wählbaren aber wahlberechtigten (Leih)AN ist, da würde ich noch mal genau hinschauen!

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