In unserem Betrieb können MA ein betriebliches Fahrzeug nutzen, um dienstlich an andere Standorte zu gelangen. Nun konnte einem MA nachgewiesen werden, dass er mehrfach andere Ziele angefahren hat und dabei den AG um etliche Hunderte von Kilometern betrogen hat.
Bei uns gibt es eine Dienstanweisung für die Nutzung von Dienstfahrzeugen.
Der MA sagt, er habe diese nie vorgelegt bekommen.
Ist dieses mehrfache Fehlverhalten ein Grund zur ordentlichen Kündigung nach § 102 BetrVG?
Hat der BR hier eine Möglichkeit zu widersprechen?
Danke für eure Antworten.