Erstellt am 02.11.2010 um 12:27 Uhr von wahlvst
Ja ist ein Grund, könnte sogar ein Grund für eine fristlose Kündinzng sein, wobei bei letzterer die ArbG ja in der letzten Zeit teils auch für AN entscheiden, auch wenn man es nicht immer verstehen kann. Denn es könnte leider dazu beitragen, dass das Unrechtbewustsein der AN abnimmt.
Erstellt am 02.11.2010 um 12:38 Uhr von betriebsratten
Nenenenene....schaut mal hier. Urteile sind natürlich immer auf den Einzelfall bezogen
http://www.mosebach-partner.de/aktuelles/lag-mecklenburg-vorpommern-kuendigung-wegen-privatfahrt-mit-firmenwagen
Zitat:
Die Kündigung könne auch nicht darauf gestützt werden, dass der Mitarbeiter das Fahrzeug angeblich nicht zu Privatfahrten habe nutzen dürfen. Da der Arbeitgeber dem Mitarbeiter die Benutzung des Fahrzeuges für den Arbeitsweg gestattet habe, musste dieser nicht zwingend davon ausgehen, das Fahrzeug nicht auch anderweitig nutzen zu dürfen. Der Arbeitgeber habe es versäumt, eine etwaige Überschreitung der Befugnis zur Nutzung des Fahrzeuges zuvor abzumahnen. (LAG Mecklenburg Vorpommern vom 30.03.2006, 1 Sa 498/05)
Immerhin Landesarbeitsgericht
Grüße von den Betriebsratten
Erstellt am 02.11.2010 um 14:31 Uhr von Forentroll
@ betriebsratten
Woher hast du diese Informationen, dass er mit dem Betriebsfahrzeug zur Arbeit fahren darf???
Jeder Fall ist anders und nicht direkt vergleichbar. Dazu fehlen weitergehende Infos zum Fall.
@Fliege
Ist der AN auf sein Fehlverhalten angesprochen worden?
Wie viele Fahrten sind den auf "Firmenkosten" gemacht worden?
usw. usw.
Bitte mehr Infos...
Erstellt am 02.11.2010 um 14:39 Uhr von mainpower
@betriebsratten,
wenn ich ein Dienstfahrzeug bekomme ist es für mich eigentlich klar dass keine Privatfahrten gemacht werden dürfen. Es sind nicht nur die mehr Kilometer die gefahren wurden sondern wenn das während der Arbeitszeit war, auch noch Arbeitszeitbetrug.
Erstellt am 02.11.2010 um 15:35 Uhr von Fliege
@Forentroll
Anhand des Fahrtenbuches konnten insgesamt fast 20 Fahrten nachgewiesen werden.
Der MA (in gehobener Stellung) wurde zur Stellungnahme aufgefordert, aber diese beinhaltet meiner Meinung nach keine berechtigten Fakten (dies so oft zu tun....).
Der Zeitraum erstreckt sich über mehrere Monate.
Vielen Dank.
Fliege
Erstellt am 02.11.2010 um 16:31 Uhr von Petrus
Also Gründe für einen Widerspruch gibt es doch schon einige:
- keine allgemein bekannte Dienstanweisung zum Thema
- keine Abmahnung des Verhaltens, sondern Duldung über Monate
- was ist "Betriebsüblich"? machen alle anderen auch private Umwege?
- Will man einen bestimmten MA los werden, der nach Sozialauswahl unkündber wäre?
- soziale Gesichtspunkte findet ihr bestimmt auch noch
Und dann widersprecht ihr und lasst den Arbeitsrichter entscheiden, ob die Fakten berechtigt sind oder nicht.