Erstellt am 10.08.2006 um 19:53 Uhr von Fayence
meljan,
eine immer wieder gern gestellte Frage! ;-)
Wenn Du einmal "Parkplatz" unter Stichwort suchen eingibst, wirst Du einige Beiträge dazu finden.
Im Fitting, 23. Aufl., ist unter § 87 RN 71 folgender Hinweis zu finden:
- Abstellen von Fahrzeugen u. Belegungsordnung für Parkplätze. Dabei können AG und BR Gewicht auf umweltfreundliches Verhalten der AN legen und die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel fördern. Die Zurverfügungstellung von Parkplätzen kann aber nach § 87 vom BR nicht erzwungen werden.
Erstellt am 11.08.2006 um 00:27 Uhr von Ramses II
meljan,
verstehe ich das richtig dass der Arbeitgeber Teile seines Arbeitsplatzes zur freien Verfügung stellt?
Was wollt Ihr erreichen?
Erstellt am 11.08.2006 um 07:44 Uhr von nidis
@Fayence
Das Zurverfügungstellen von Parkplätzen kann der BR nicht erzwingen.
Stellt der AG aber Parkplätze zur Verfügung, hat der BR bei der Verteilung und Ausgestaltung der Parkplätze nach § 87,1 BetrVG wohl ein Mitbestimmungsrecht.
Erstellt am 11.08.2006 um 08:26 Uhr von Kölner
@nidis
Und? Stellt der AG selbige zur Verfügung? Hat der BR hier eine Ausgestaltungs- und Verteilungsmitbestimmungsrecht?
Bin gespannt...
Erstellt am 11.08.2006 um 08:31 Uhr von Fayence
@ nidis
Fitting pflichtet Dir bei, s.o.! ;-))
Erstellt am 11.08.2006 um 08:32 Uhr von Kölner
@Fayence
Aber stellt der AG diese Parkplätze denn zur Verfügung?
Erstellt am 11.08.2006 um 08:41 Uhr von nidis
@Kölner
Macht er es nicht?
Erstellt am 11.08.2006 um 08:44 Uhr von Fayence
Kölner,
über diese Frage werde ich unter der Sonne vielleicht noch einmal nachdenken! :-)
P.S.
Einen Parkplatz habe ich vorsorglich reservieren lassen...