Ersatzmitglied
Muss ein Ersatzmitglied zwingend eingeladen werden zu jeder Betriebsratssitzung an dem ein Mitglied fehlt oder nur dann, wenn ein Beschluss gefasst werden muss?
Was passiert nun, wenn durch "unglückliche" Umstände, alle meine Ersatzmitglieder "aufgebraucht" sind (es auch keine weiteren "Wählbaren" gibt) und trotzdem die tatsächliche Anzahl der Betriebsratsmitglieder unter die gewählte Zahl rutscht? Muss der Betriebsrat dann durch Beschluss verkleinert werden?
Community-Antworten (2)
02.11.2010 um 12:54 Uhr
gitte, ein Ersatzmitglied muß immer dann geladen werden, wenn ein ordentliches Mitglied verhindert ist, auch wenn kein Beschluß gefasst werden muß. Verhinderungsgründe sind Urlaub, Krankheit, Schulungen, Mutterschutz.
Gruß DrHouse
02.11.2010 um 13:29 Uhr
Fehlerhafte Ladung oder nichtladung führt i.d.R zu ungültigen Beschlüssen und wäre eine gribe Pflichtverletzung § 23 BetrVG des BRV
Verwandte Themen
Ersatzmitglied durfte nicht an Betriebsratssitzung teilnehmen
ÄlterHallo In unseren letzten Betriebsratssitzung war ein BR-Mitgiied urlaubsbedingt verhindert. Unser BR-Vorsitzender hat kein Ersatzmitglied eingeladen. Jedoch ist ein Ersatzmitglied des BR welches in
Nachrücker im BR - wer rückt aus welcher Liste für wen nach?
ÄlterEinen guten Tag an Alle, habe ein großes Problem. Unser BR hat 7 Mitglieder - Listenwahl - 4 Listen Liste 1 - 2 BRM - 5 Ersatzmitglieder Liste 2 - 3 BRM - 3 Ersatzmitglieder Liste 3 - 1 BRM - kein
Ersatzmitglied im GBR
ÄlterHallo Ihr Wissenden, hab hier erneut ein Problem mit unserem GBR-V: Ein Kollege und ich sind GBR-Mitglieder. Nun ist Morgen GBR-Sitzung und mein GBR-Kollege hat Urlaub. Der GBR-V hat nun einen and
SBV ist BR Ersatzmitglied - Doppelamt
ÄlterHallo zusammen, unser SBV ist aus dem Unternehmen ausgeschieden und sein Nachfolger zugleich das Ersatzmitglied, welches im Bedarfsfall zu Sitzungen nachrücken würde. Wie erfolgt nun aber die Ladung
BR-Ersatzmitglied auf Fachtagung (u.a. als Referent) nach §37.6 BetrVG?
ÄlterHallo zusammen, folgendes Problem. BR-Ersatzmitglied möchte an einer dreitägigen Fachtagung teilnehmen, die auch nach § 37.6 BetrVG ausgeschrieben ist. Das Gremium stimmt mit knapper Mehrheit zu,