Muss ein Ersatzmitglied zwingend eingeladen werden zu jeder Betriebsratssitzung an dem ein Mitglied fehlt oder nur dann, wenn ein Beschluss gefasst werden muss?

Was passiert nun, wenn durch "unglückliche" Umstände, alle meine Ersatzmitglieder "aufgebraucht" sind (es auch keine weiteren "Wählbaren" gibt) und trotzdem die tatsächliche Anzahl der Betriebsratsmitglieder unter die gewählte Zahl rutscht? Muss der Betriebsrat dann durch Beschluss verkleinert werden?