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Ersatzmitglied

G
gitte
Jan 2018 bearbeitet

Muss ein Ersatzmitglied zwingend eingeladen werden zu jeder Betriebsratssitzung an dem ein Mitglied fehlt oder nur dann, wenn ein Beschluss gefasst werden muss?

Was passiert nun, wenn durch "unglückliche" Umstände, alle meine Ersatzmitglieder "aufgebraucht" sind (es auch keine weiteren "Wählbaren" gibt) und trotzdem die tatsächliche Anzahl der Betriebsratsmitglieder unter die gewählte Zahl rutscht? Muss der Betriebsrat dann durch Beschluss verkleinert werden?

1.03202

Community-Antworten (2)

D
DrHouse

02.11.2010 um 12:54 Uhr

gitte, ein Ersatzmitglied muß immer dann geladen werden, wenn ein ordentliches Mitglied verhindert ist, auch wenn kein Beschluß gefasst werden muß. Verhinderungsgründe sind Urlaub, Krankheit, Schulungen, Mutterschutz.

Gruß DrHouse

W
wahlvst

02.11.2010 um 13:29 Uhr

Fehlerhafte Ladung oder nichtladung führt i.d.R zu ungültigen Beschlüssen und wäre eine gribe Pflichtverletzung § 23 BetrVG des BRV

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