Erstellt am 07.10.2021 um 15:21 Uhr von Enigmathika
ja. Der Betriebsrat vertritt schließlich die Mitarbeiter.
Nachtrag: Dass dabei der Datenschutz zu beachten ist, versteht sich meiner Ansicht nach von selbst.
Erstellt am 07.10.2021 um 15:35 Uhr von celestro
ich würde sagen: "kommt darauf an". Ob und wenn ja, mit welcher Begründung der BR bei einer Kündigung widersprochen hat, geht die Belegschaft aufgrund des Datenschutzes nichts an.
Erstellt am 07.10.2021 um 15:57 Uhr von Kjarrigan
das Recht hat - definiere ich immer als "einklagbares Recht auf irgendwas
und da würde ich die Frage mit Nein, beantworten
Natürlich ist der BR kein Geheimrat, aber aus Datenschutzgründen ist er eben schon gehindert Personenbezogene Daten wie z.B. zu Personellen Einzelmaßnahmen, Kündigungen etc nicht "rumzuposaunen"
Abgeschlossene BV muss eh der AG der Belegschaft zur Kenntnis bringen.
Über laufende Verhandlungen zu sprechen (im Detail) stößt meist auch beim AG sauer auf
(wenn es z.B. um Umstrukturierungen geht.
Natürlich sollte auch der BR Öffentlichkeitsarbeit leisten, aber dazu sind ja auch die Betriebsversammlungen (,mind. 4 x im Jahr da).
In denen geben wir zumindest immer bekannt (grobes Thema sozusagen Überschriften) an welchen Themen wir grade arbeiten bzw. mit dem AG verhandeln.
Natürlich sprechen wir auch mit Ma und schneiden da mal so einige Themen an oder Fragen nach wo der Schuh drückt und dann fällt schon mal Ja ist der BR dran / das Thema zieht sich noch, weil der AG das nicht anpacken will oder ähnliches und da kann der MA dann schon mal was raushören, aber meist "fördert" das nur die Gerüchteküche.
Erstellt am 08.10.2021 um 09:03 Uhr von rtjum
"In denen geben wir zumindest immer bekannt (grobes Thema sozusagen Überschriften) an welchen Themen wir grade arbeiten bzw. mit dem AG verhandeln."
ja so machen wir das auch, teilen mit wie viele Einstellungen/Kündigungen etc es seit der letzten Versammlung gegeben hat. Manchmal nutzen wir das auch taktisch indem wir mal Meinungen der AG-Seite zu Verhandlungen kundtun und damit in den Versammlungen Unmut erzeugen was der AG dann direkt mit bekommt
Erstellt am 11.10.2021 um 16:19 Uhr von stehipp
Für die Information der Kollegen/-innen ist grundsätzlich mal die Betriebsversammlung da.
Ich laufe jetzt nicht dauernd durchs Haus und verkünde, was wir als BR gerade so treiben.
Wenn mich aber ein Kollege/-in zu einem bestimmten Thema fragt, dann antworte ich schon, ohne dabei aber zu sehr ins Detail zu gehen.
Personelle Maßnahmen natürlich immer außenvor gelassen. Die gehen niemanden was an.