Arbeiten an Weihnachtsfeiertagen trotz Betriebsvereinbarung
Hallo zusammen Wir sind eine Firma die in einen 5 Schicht Vollkontie System arbeitet ....das heißt wir arbeiten auch an Son und Feiertagen rund um die Uhr. Es gibt eine Betriebsvereinbarung die besagt das der erste und zweite Weihnachtsfeiertag von der Arbeit frei bleiben muss. Das gleiche auch bei Ostern und Pfingsten aber das hat man uns schon vor Jahren genommen. Nun ist jetzt vom Vorstand beschlossen worden das es billiger ist die Leute an Weihnachten auch durch arbeiten zu lassen. Weil die Maschinen dann nicht abgestellt werden müssen. Meine Frage geht dies so einfach? Was können wir dagegen tun?
Community-Antworten (1)
02.11.2010 um 12:45 Uhr
@Klausnanni, entweder müssen sich BR und Vorstand auf die neue Regelung einigen oder der Vorstand muss die BV kündigen und neu verhandeln. Bei Nichteinigung kann die Einigungsstelle beantragt werden beim Arbeitsgericht. Wenn der Vorstand diese Arbeiten anordnen will, kann der BR eine "Einstweilige Verfügung" dagegen beim Arbeitsgericht beantragen.
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