Wahlvorstand - Mitteilung an AG
Muss ich als BR-Vorsitzender dem AG mitteilen ,wen wir zum Wahlvorstand bestellt haben ?
Community-Antworten (2)
07.10.2021 um 14:13 Uhr
§ 16 BetrVG Der BR bestellt den Wahlvorstand. Da der BRV das "Sprachrohr" des BR ist, sollte der natürlich den AG davon unterrichten, wenn er zum Wahlvorstand benannt hat.
Sonst wird der AG sich fragen, warum "Lieschen Müller" plötzlich irgendwelche Sachen von ihm verlangt (z.B: MA Liste.
07.10.2021 um 15:20 Uhr
Auch der Wahlvorstand kann dem AG mitteilen, dass er seine Arbeit aufgenommen hat.
Verwandte Themen
Azubi durchgefallen - neue Mitteilung bei Nichtübernahme?
ÄlterHallo, es gibt ja die Regelung, dass der Arbeitgeber 3 Monate vor Ausbildungsende dem Auszubildenden eine Mitteilung machen muss, wenn er ihn nicht übernimmt. Was ja im Umkehrschluss bedeutet, dass
Auflösung eines Personalrates
ÄlterHallo Personalratskollegen, ich habe da mal einige Fragen die Ihr vielleicht beantworten könnt. Kurz zur Einleitung: Wir sind eine kleine eigenständige Dienststelle mit jetzt 29 Beschäftigten einschl.
Kenntnisnahme der Freiwilligkeit einer Sonderzahlung - muss man widersprechen?
ÄlterHallo liebe Kollegen, folgende Situation kommt bei uns alle Jahre wieder: Ein Zettel geht herum, auf welchem steht, dass das Weihnachtsgeld eine freiwillige Zahlung darstellt, auf welche kein Rec
Überprüfung von Konten eines Mitarbeiters ( Kreditinstitut ) - Darf der Arbeitgeber ohne Mitteilung an den Kollegen dessen Konten einfach überprüfen?
ÄlterIch bin Mitarbeiter eines Kreditinstitutes und in dessen Personalrat. Ein Kunde der Bank hat gegen einen Mitarbeiter gegenüber einem Kollegen einen Vorwurf erhoben ( es solle vor ca. 6 Jahren eine Ma
Einladung zur BR-Sitzung und rechtzeitige Mitteilung der TO?
ÄlterMich interessiert die Rechtslage zur RECHTZEITIGEN ORDENTLICHEN Einladung zur BR-Sitzung und Mitteilung der TO zu dieser Sitzung – einer Spedition mit 800 AN. Mal angenommen Dienstags sind regelmäßige