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Freistellung Betriebsratsarbeit

M
MightyRun
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen!

Soweit ich weiss, kann man ab 200 Mitarbeiter im Betrieb ein Mitglied des Betriebsrates gänzlich freistellen. Das ist bei uns nicht der Fall, da wir drunter liegen. Meine Frage ist nun, wie es sich im Gesamtbetriebsrat verhält, den wir gerade am gründen sind. Werden dann alle Mitarbeiter von sämtlichen Märkten gezählt? Dann wären wir hundertprozentig über 200, oder gibt es da eine andere Rechnung.

Liebe Grüße, Mighty

99703

Community-Antworten (3)

K
Kölner

30.10.2010 um 23:49 Uhr

@MightyRun Da gibt es ne ganz andere Rechnung...

N
nicoline

30.10.2010 um 23:54 Uhr

MightyRun, übersetzt und so, dass man es verstehen kann, soll das heißen, dass für den GBR überhaupt keine "gänzlichen" Freistellungen vom Gesetz her vorgesehen sind!

K
Kölner

31.10.2010 um 00:01 Uhr

@nicoline Danke!

@MightyRun Ich hatte ganz offenbar vergessen, den zweiten Teil meiner Antwort zu posten: Ein GBR kann eigentlich gar nicht auf eine Freistellung hoffen/bauen; jedenfalls regelmäßig nicht, wenn sonst nicht freigestellt ist.

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