Abteilungsleiter fordert Betriebsvereinbarung
... mal wieder Wochenende und ich beschäftigt ein neues Thema. Heute war mal wieder BR Sitzung...
Einer unserer Abteilungsleiter ("anscheinend" kein leitender Angestellter) trat auf uns (BR) zu und möchte mit uns eine BV treffen. Unsere GL ist darüber entweder nicht informiert bzw hat sich zu diesem Thema uns gegenüber noch nicht geäußert, zur Info für euch: Ein Monatsgespräch hat zwischen BR und GL immer noch nicht stattgefunden.
Die Forderung des AL: Der BR möchte sich doch Vorschläge zu einer Betribsvereinbarung überlegen und vorschlagen. Unser BRV (Freund des AL) forderte uns nun auf bis zum kommende Freitag, unserer nächsten Betriebsratversammlung, Gedanken darüber zu machen.... Der Wunsch unseres BRV ist für mich als kritisches BRM natürlich Befehl !!! So bin ich innerhalb einer Minute auf folgendes gekommen;
Der BR hat lt. BetrVG, Forderungen zu einer BV eines Abteilungsleiters (normaler Angestellter) nicht nachzukommen, Betriebsvereinbarungen sind mit der GL zu vereinbaren! Sollte der AL doch Leitender Angestellter sein ( wurde von unserem Wahlvorstand als aktiv und passiv wählbar eingestuft und als EBRM gewählt ) müßte er das erworbene Mandat sofort aufgeben.
DENKE ich hier in die richtige Richtung oder übersehe ich etwas ???
Über regen Meinungsaustausch freue ich mich sehr.
Gruß und Dank an alle Harvey
Community-Antworten (4)
30.10.2010 um 01:42 Uhr
@harvey Deine Annahme ist volkommen richtig. Da gibt es gar nichts groß zu diskutieren.
30.10.2010 um 13:41 Uhr
harvey noch eine Anmerkung ob er sein Mandat niederlegt oder nicht ändert nichts daran dass er kein leitender Angestellter ist. Er wurde vor der Wahl als nicht leitender Angestellter eingestuft und bleibt das nun bis zur nächsten Wahl oder bis sich an seinem Arbeitsstatus was ändert . Ansonsten kann ich mich rainerw vollkommen anschließen.
30.10.2010 um 13:45 Uhr
harvey, auch ein leitender Angestellter kann nicht einfach mit dem BR eine BV verhandeln. Das kann nur der AG-Vertreter oder eine in diesem Punkt vom AG bevollmächtigte Person.
30.10.2010 um 19:52 Uhr
harvey Der Verhandlungspartner des BR ist der Arbeitgeber oder eine ausdrücklich beauftragte Person und nicht irgend ein Arbeitnehmer des Betriebes. Hier nimmt sich wohl ein Abteilungsleiter sehr wichtig und ein dummer Betriebsrat geht da auch noch drauf ein. Verweigert der AG Gespräche mit dem BR, so kann er den AG mit der Hilfe des ArbG sicherlich umstimmen, ABER das wird dieser BR sicherlich nicht stemmen.
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