... mal wieder Wochenende und ich beschäftigt ein neues Thema.
Heute war mal wieder BR Sitzung...

Einer unserer Abteilungsleiter ("anscheinend" kein leitender Angestellter) trat auf uns (BR) zu und möchte mit uns eine BV treffen. Unsere GL ist darüber entweder nicht informiert bzw hat sich zu diesem Thema uns gegenüber noch nicht geäußert, zur Info für euch: Ein Monatsgespräch hat zwischen BR und GL immer noch nicht stattgefunden.

Die Forderung des AL: Der BR möchte sich doch Vorschläge zu einer Betribsvereinbarung überlegen und vorschlagen. Unser BRV (Freund des AL) forderte uns nun auf bis zum kommende Freitag, unserer nächsten Betriebsratversammlung, Gedanken darüber zu machen....
Der Wunsch unseres BRV ist für mich als kritisches BRM natürlich Befehl !!!
So bin ich innerhalb einer Minute auf folgendes gekommen;

Der BR hat lt. BetrVG, Forderungen zu einer BV eines Abteilungsleiters (normaler Angestellter) nicht nachzukommen, Betriebsvereinbarungen sind mit der GL zu vereinbaren!
Sollte der AL doch Leitender Angestellter sein ( wurde von unserem Wahlvorstand als aktiv und passiv wählbar eingestuft und als EBRM gewählt ) müßte er das erworbene Mandat sofort aufgeben.

DENKE ich hier in die richtige Richtung oder übersehe ich etwas ???

Über regen Meinungsaustausch freue ich mich sehr.

Gruß und Dank an alle
Harvey