Wie geht man rein rechtlich als BR vor bei einer Kontrolle unangemeldeter Sonntagsarbeit???
Hallo zusammen, wie geht man rein rechtlich als BR vor bei einer Kontrolle unangemeldeter Sonntagsarbeit??? wir mal wieder. wie hier schon im forum erwähnt, macht unser chef diesen monat was er will, er ordnet mehrarbeit an, jede 6.schicht und lässt sonntags auch noch "heimlich" arbeiten. für die samstag-spätschicht zahlt er jedem mitarbeiter 15 euro auf die hand pro stunde... sonntags hat er seine speziellen "kriecher". wir haben im gespräch mit dem chef noch mals darauf hingewiesen, dass die mehrarbeit anzumelden ist und die sonntage beim gewerbeaufsichtsamt....er ignoriert uns total.... viele kollegen beschweren sich montags über die heimliche sonntagschicht, da keiner stempelt, keiner die aufträge unterschreibt und keine messprotokolle geführt werden....wir als br sollten endlich eingreifen. wir haben am montag einen anwaltstermin und da werden wir besprechen wie der anwalt für die durchgeführte mehrarbeit im oktober beim arbeitsgericht vorgeht. am sonntag wollen wir auf der matte stehen und kontrollieren, was müssen wir beachten??? was können wir sagen und was nicht ??? vielen dank schon mal. viele grüße frageundantwort
Community-Antworten (26)
29.10.2010 um 20:29 Uhr
Das hatten wir doch diese Tage erst!!! Als BR Beschluss fassen und Anwalt einbinden. Weiter Anzeigen bei der Gewerbeaufsicht! Auch sich einmal mit der Steuerfahn dung in Verbindung setzen, wenn hier "schwar" gelder fließen, also Sozialbeiträge zund Steuern verkürzt werden.
am sonntag wollen wir auf der matte stehen und kontrollieren, was müssen wir beachten???
Das ihr beim Betreten des Gebäudes die türen öffnet ;-) , was soll da zu beachten sein, sonst?
29.10.2010 um 20:35 Uhr
also ich wollte wissen, ob wir auf grund der nichtanmeldung die mitarbeiter auffordern können, die firma zu verlassen oder ob wir da zu weit gehen??? ich bin mir nicht sicher in wie weit wir da rechte haben, deshalb diese frage.
29.10.2010 um 20:47 Uhr
Hallo, das Recht die MA aufzufordern den Betrieb zu verlassen habt Ihr nicht. Ihr könnt aber euere Kollegen aufklären dass das was der AG da tut ungesetzlich ist.
29.10.2010 um 20:59 Uhr
frageundantwort, wenn Ihr da am Sonntag die Kollegen bei der Arbeit findet, solltet Ihr Montag zum RA gehen und klären, ob Ihr eine einstweilige Verfügung für die nächsten Sonntage erwirken könntet.
Und ich würde dann immer noch eine BetrVers machen und Betriebsöffentlichkeit herstellen. ;-)
29.10.2010 um 21:06 Uhr
vielen dank für die tipps;-)
29.10.2010 um 21:10 Uhr
Hallo Frageundantwort !
Ich rate Euch dringend,am Sonntag nicht auf der Matte zu stehen!!! Die Sache ist in anwaltlichen Händen,also erstmal die Füsse stillhalten - auslegbare Friedenspflicht,wenn Ihr so wollt.Gebt dem AG keine neuen Argumente;die alten sprechen m.E. genug für Euch ! Abgesehen davon habt Ihr - wie wir alle - als BR weder exekutive noch gar judikative Gewalt.
Grüsse,sueton
29.10.2010 um 21:15 Uhr
Sofern der AG die Mitbestimmung bei / für jede einzelne Stunde Mehrarbeit nicht beachtet, solltet ihr einen ordnungsgemäßen Beschluss fassen und einen Anwalt beauftragen gegen den AG per Beschlussverfahren für jeden einzenelnen weiteren verstoß gegen die MB ein ordnungsgeld zu beantragen. Weiter per Beschlussverfahren/ Eilverfahren dem AG die Anordnung/ Annahme von Überstunden zu untersagen sofern die MB nicht beachtet wurde bzw. der BR der Mehrarbeit nicht zugestimmt hat.
Weiter auch Beschlussverfahren das dem AG untersagt wird Sonntagsarbeit ohne MB und ohen Zustimmung der zuständige Aufsichtbehörden anzuordnen und ausführen zu lassen bzw. zu dulden.
Also mehrere Beschlüsse und dannden Anwalt. Dann wird der AG wohl schnell reagieren, da es sein Geld kostet. Also, sofort Sondersitzung und Beschlüsse fassen. Ggf. vorher schon einmal Kontakt mit dem Anwalt, damit der euch berät, damit die Beschlüsse nicht fehlerhaft erfolgen, das machen Anwälte, denn es geht ja um ihr Geld.
29.10.2010 um 21:21 Uhr
sueton
Friedenspflicht gibt es im Zusammenhang mit TV/ Gewerkschaft. Der BR darf selbstverständlich Sonntags in den Betrieb um zu sehen ob der AG gegen die MB und Genehmigung von Sonntagsarbeit verstößt. Aber ja, wenn man einen Anwalt eingebunden hat spricht man sich mit dem ab.
Hallo Frageundantwort !
OIhr solltet sofort Beschüsse fassen und BRM schulen, also auf die entsprechenden Seminare zum Thema Arbeitsrecht und ggf. Speziel die Themen MB/Arbeitszeit/ ArbZG sendne.
29.10.2010 um 21:41 Uhr
@Hannelore Ich grüsse Dich !
Friedenspflicht gibt es im Streikrecht,soviel erstmal.Deswegen habe ich ja auch 'auslegbar' geschrieben!Der BR darf im Betrieb wann und wo er will hin;habe ich das bestritten?Nein.
Hallo Pfeilenbogen !
Frageundantwort schreibt,daß Montag der Anwaltstermin ist.... ich glaube nicht,daß in diesem Stadium mehrere Beschlüsse nützlich sind !
Und nochmal: Eine - wie auch immer geartete - Eskalation am Sonntag ist erst recht nicht nützlich. Diese Situation geht schon über längere Zeit,da kommt es auf zwei Tage nicht wirklich an.
Grüsse,sueton
29.10.2010 um 22:09 Uhr
sueton
Doch gerade dann die Beschlüsse ggf. noch vorher fassen, dann kann man sie gleich zum Anwalt mitnehmen und diesen dann loslegen lassen.
29.10.2010 um 22:16 Uhr
Hallo Pfeilenbogen !
Womit soll er denn loslegen ? Wenn die Sonntagsarbeit nicht genehmigt wurde,gibt es schon einen Beschluss! O.k.wenn die Strategie darauf beruht,den AG mit Beschlüssen zuzutexten - ob der Anwalt das auch so sieht...
Grüsse,sueton
29.10.2010 um 22:52 Uhr
@pfeilenbogen Ich pflichte sueton da bei. Max. 2 Beschlüsse. Einmal einen zwecks einstweiliger Verfügung. Und einmal einen den Rechtsanwalt im gesamten Umfang bezüglich Gesetz und Pflichtverstoss der Sonntagsarbeit.
29.10.2010 um 23:23 Uhr
ich danke euch! mit der sonntagsarbeit bin ich mir nicht so sicher, weil wir es offiziell noch nicht beweisen können, dies können wir ja erst wenn wir uns am sonntag davon überzeugen und dann müssten wir ja meiner meinung nach wieder eine außerordentliche sitzung machen, aktuell ersatzmitglied laden und beschliessen und das schaffen wir leider nicht bis mo mittag zum anwaltstermin, höchstens im anschluss. eigentlich war das alles nicht so geplant, aber der chef zwingt uns zu maßnahmen. ursprünglich wollten wir erstmal die gewerkschaft machen lassen...richtung haustarifvertrag, jetzt läuft es halt doch anders, was die verhandlungen gewerkschaft und gl sicher erschwert, oder vielleicht macht es mal klick bei unserem unwissenden sturen chef. unser anwalt meinte, es wäre besser wenn der chef sich endlich auch einen anwalt nehmen würde, damit er mal über seine verstöße aufgeklät wird...na ja, wir werden das schon schaffen;-)
29.10.2010 um 23:34 Uhr
Da Frage ich mich , warum kann gerade in so einer wichtigen Angelegenheit ein ERBM nicht kurzfristig zu einer Sitzung montagmorgen erscheinen?
29.10.2010 um 23:37 Uhr
@frageundantwort Darf man fragen, in welchem Gewerbe Euer Betrieb tätig ist? Und: Die 'Sonntagsarbeit findet ganz sicher in der Zeit von 06.00 bis 18.00 am Sonntag statt?
29.10.2010 um 23:45 Uhr
@Kölner, Die "Sonntagsarbeit findet ganz sicher in der Zeit von 06.00 bis 18.00 am Sonntag statt? sonntags hat er seine speziellen "kriecher" steht doch oben klar und deutlich. Wie kommst Du auf Samstagsarbeit?
29.10.2010 um 23:49 Uhr
@fortuna Nicht in jedem Gewerbe braucht man für Sonntagsarbeit eine Genehmigung vom Gewerbeaufsichtsamt.
29.10.2010 um 23:53 Uhr
@rainerw, das habe ich auch nicht behauptet, frageundantwort hat ganz klar geschrieben, sonntags hat er seine....., ich fragte doch Kölner nur, wie er darauf kommt.
30.10.2010 um 00:00 Uhr
@fortuna § 9 Abs. 2 ArbZG
30.10.2010 um 00:00 Uhr
Och fortuna, das war nur Kölners versuch den Kollegen darauf hinzuweisen, darauf zu achten das auch alles seine Ordnung hat. Z. B: Genemigungsfrei Zeit und Genemigungsfreies Gewerbe.
30.10.2010 um 16:56 Uhr
hallo und danke für eure meinungen und anregungen. wir arbeiten im metallbereich und offiziell hat der chef dieses jahr zwei angemeldete sonntage durchgeführt, aber diesen monat jeden sonntag ohne anmeldung und mitbestimmungsrecht des br. diesen monat hat mehrarbeit ohne ende statt gefunden. die belegschaft hat sich so gegen die samstag-spätschicht gewehrt, aber durch die extra-kohle sind sie natürlich fast alle gekommen. den leuten kann man ja keinen vorwurf machen. zur frage zum ersatzmitlied. unser ersatzmitglied hat uns diesen monat total enttäuscht, hat jeden samstag mitgenommen, eben auch die extrakohle....ich finde als ersatzmitglied und generell als betriebsrat geht das gar nicht. wir haben null vertrauen zu dieser person, der chef benutz sie sogar um uns lächerlich zu machen, so nach dem motto, dass ersatzmitglied erkennt den ernst der lage.... ach leute, so wirklich sicher bin ich mir immer noch nicht, ob wir morgen aufschlagen oder nicht, andererseits können wir sonst nur von vermutungen sprechen und so könnten wir uns davon persönlich überzeugen. seine kriecher werden uns hassen, ok..da stehen wir drüber. die haben dann angst, dass sie keine "extrakohle" wegen des betriebsrates mehr bekommen.... als ich gestern schon feierabend hatte, bekam ein betriebsratsmitglied überraschenderweise den antrag auf mehrarbeit für november, darüber soll dann montag mal der anwalt schauen.
30.10.2010 um 19:37 Uhr
@frageundantwort Damit niemand sagen kann, das stimmt ja gar nicht, würde ich an dem Sonntag auf der Matte stehen und mich persönlich von der Sache überzeugen. Dies kann euch keiner verwehren und ist völlig legitim. Was euer ERBM betrifft, ist es natürlich betrüblich wenn so ne Gurke dabei ist. Bedenkt aber auch das auch sie MA des Betriebes ist und auf Geld angewiesen ist. Also diesbezüglich nicht zu laut schimpfen. Die Belegschaft hat aber auch dieser Kollegin Stimmen gegeben, und so ist sie zu der Sitzung zu laden wenn der Vertretungsfall eintritt. Dein letzter Absatz setzt eurem Betrieb aber die Krone auf:
als ich gestern schon feierabend hatte, bekam ein betriebsratsmitglied überraschenderweise den antrag auf mehrarbeit für november, darüber soll dann montag mal der anwalt schauen.
Diesen Antrag würde ich als nicht eingegangen betrachten. Für den Empfang für Schreiben der GL und Erklärungen des BR an die GL ist einzig und allein der BRV und wenn der verhindert, sein Stelli zuständig. Eine weitere oder andere Möglichkeit ist nur möglich wenn es vorher beschlossen wurde.
30.10.2010 um 20:27 Uhr
hallo rainerw, wo kann ich das nachlesen, dass der antrag der vorsitzenden oder stellvertreter zukommen muss? ich glaube jetzt auch, dass es besser ist wenn wir morgen mal in der firma vorbeischauen. euch allen vielen dank für eure tipps;-)
30.10.2010 um 21:13 Uhr
@frageantwort Schau mal im Däubler unter § 26 Abs 3 , Rn 18ff , da wird Dir geholfen
31.10.2010 um 01:22 Uhr
rainer, ich will ja nicht unken, aber mein BetrVG hat § 26 Abs. 3 nicht...;-))
31.10.2010 um 01:31 Uhr
Ich bin ja unvertröstlich. Natürlich hat Lotte recht. Es ist Teil III Stellung des Vorsitzenden
Nu denke ich aber haben wir es?!
Verwandte Themen
Sonntagsarbeit mitbestimmungrecht trotz Betriebsvereinbarung?
Hallo wir haben vor einen Jahr einen neuen Betriebsrat gewählt. Sämtliche Mitglieder (5) sind das erste mal Betriebsrat. Es wurde ein Meister als Brv gewählt. Nun stellt sich herraus das dieser nur im
Mindestarbeitszeit am Sonntag
Ist Sonntagsarbeit gleich Sonntagsarbeit oder muss man eine Mindeststundenzahl gearbeitet haben, damit diese Sonntagsarbeit auch als solche gilt? Bei Sonntagsarbeit muss der AN ja 15 Sonntage im Jahr
Sonntagsarbeit - nur freiwillig, auch wenn der BR zustimmt?
Guten Morgen! Ich habe mal wieder eine Frage zum Thema 'Sonntagsarbeit': Unser Arbeitgeber hat die Zustimmung zur Sonntagsarbeit beantragt, der Betriebsrat hat unter der Maßgabe zugestimmt, dass
Sonntagsarbeit - Konferenzteilnahme von MA
Von unserem Unternehmen werden Arbeitnehmer regelmässig auf internationale Konferenzen geschickt, die bei mehreren Tagen Dauer oft an Sonntagen beginnen. Beschwerden darüber gab es nie, die Konferenzt
Hilfestellung Sonntagsarbeit
Werte Kolleginnen und Kollegen, ich benötige eine kleine Hilfestellung. AG möchte das Mitarbeiter in 2 Abteilungen jeweils 4h bei freier Zeiteinteilung am Samstag und am Sonntag sowie an Feierta