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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schließung eines weit entfernten Instituts o. eigenen BR - müssen wir hier ran?

J
Jogi2801
Aug 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben erfahren, dass eines unserer Institute betriebsbedingt geschlossen werden soll. Der Hauptsitz ist über 600 km entfernt. Rein rechtlich gesehen hätte das Institut auch einen eigenen BR wählen können. Hat es aber nicht. Es existiert (und das auch noch nicht lange) lediglich ein BR im Hauptsitz. Die Belegschaft wird kommende Woche über die Schließung informiert. Uns als BR hat man das bereits unter dem Deckmantel der Verschwiegenheit mitgeteilt und um Unterstützung gebeten. Ich frage mich jetzt, wie die Unterstützung genau auszusehen hat, außer dass wir bis zur Verkündung eben Stillschweigen bewahren. Wir sind ja rein rechtlich nicht für die Kolleg*innen zuständig. Müssen wir uns in die Abwicklung mit Sozialplan etc einbringen?

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Community-Antworten (8)

B
BRHamburg

24.08.2018 um 21:12 Uhr

Wer hat euch den über die Schließung des Instituts informiert und um Stillschweigen gebeten? Wenn es der Arbeitgeber war solltet ihr als erstes mal die Kollegen des Instituts informieren. Haben die Kollegen bei der letzten BR Wahl an eurer Wahl teilgenommen? Hatten sie bei eurem Wahlvorstand einen Antrag auf Teilnahme gestellt und Wahlunterlagen bekommen. Ansonsten seid ihr leider nicht für den Sozialplan zuständig. Informieren solltet ihr die Kollegen vor Ort trotzdem.

J
Jogi2801

24.08.2018 um 21:35 Uhr

Informiert hat uns der AG der Anfang der Wo die KollegInnen des Instituts informieren wird. Gleichzeitig werden die KollegInnen in der Hauptstelle informiert. Nein, es wurde weder ein Antrag auf Teilnahme an uns gestellt u sie haben auch die Wahlunterlagen nicht erhalten. Wir waren nur etwas irritiert u haben uns gefragt worin die angeforderte Unterstützung die der AG an uns gestellt hat, wohl bestehen möge.

P
paula

24.08.2018 um 23:45 Uhr

fragt doch den AG. Schließungen eines anderen Betriebes hat häufig Auswirkungen auch auf andere Betriebe. Vielleicht sollen Aufgaben übernommen werden oder auch MA. Seid neugierig ;)

K
kratzbürste

25.08.2018 um 10:10 Uhr

Ansonsten - die Mitarbeiter wollten doch keinen BR und müssen nun damit Leben.

P
Pickel

25.08.2018 um 19:50 Uhr

Brhamburg und aufgrund welcher Rechtsgrundlage kann der BR MA eines anderen Betriebes über als vertraulich gekennzeichnete Betriebsgeheimnisse informieren?

B
BRHamburg

25.08.2018 um 21:03 Uhr

@ Pickel Welches Betriebsgeheimnis soll es den hier geben? Die Schließung des Standort ist ganz sicher keines!

J
Jogi2801

25.08.2018 um 21:36 Uhr

Nein, das ist sicher keines. Zumal die Mitarbeiterinnen am Hauptstandort auch informiert werden. Ich denke, da wir einen solchen Fall noch nicht hatten, dass der AG sehr nervös ist und Angst vor einer "Massenpanik" hat. Ich könnte mir auch vorstellen, dass die MAinnen aus dem Institut an unsere Türe klopfen. Wir sind aus dem gemeinnützigen Sektor, da sind Gewerkschaften und BR noch nicht so normal wie in einem Industriebetrieb. Ich war einfach verunsichert, was der AG jetzt von uns erwartet, wenn er von Unterstützung spricht und wir man auf eventuelle Unterstützungsanfragen durch die MA*innen aus dem Institut reagiert. Grundsätzlich sind wir nicht zuständig das ist klar. Aber irgendwie fühlt man sich halt doch verantwortlich. Aber danke noch mal für alle Rückmeldungen.

B
BRHamburg

26.08.2018 um 18:06 Uhr

@Jogi2801 Ihr seid vielleicht rechtlich nicht zuständig, und könnt daher leider auch nicht viel machen. Das bedeutet aber nicht das ihr euch nicht die Zeit nehmen könnt und Tipps geben. Zur Bitte des Arbeitgebers um Unterstützung: Ihr seid die einseitige Interessenvertretung der Arbeitnehmer. Ihr seid nicht die Unterstützer des Arbeitgebers. Wenn der Arbeitgeber Unterstützung haben möchte soll er sich an seinen Verband wenden.

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