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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Jahresbericht des Arbeitgebers bei der Betriebsversammlung gem. § 43 II S. 3 BetrVerfG

V
Vincent
Nov 2016 bearbeitet

Wie weit geht die Informationspflicht des Arbeitgebers im Rahmen einer Betriebsversammlung? Ist er verpflichtet die Aussagen zur wirtschaftlichen Lage und Entwicklung des Unternehmens mit nachvollziehbaren Zahlen aus der Bilanz und GuV zu unterlegen? Unser Unternehmen ist zu klein für einen Wirtschaftsausschuss. Haben die Mitarbeiter/der Betriebsrat trotzdem eine Möglichkeit an die Daten über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu kommen?

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

29.10.2010 um 19:07 Uhr

@Vincent Wenn der AG die Zahlen nicht nennen will, dann bekommt man sie im Zweifel über den ebundesanzeiger... Zu Deiner Frage: Muss er nicht!

S
sueton

29.10.2010 um 20:54 Uhr

@Kölner

So scheint mir das nicht richtig - jedenfalls nicht,wenn ich § 43 Abs.2 BetrVG lese !!!

Grüsse,sueton

K
Kölner

29.10.2010 um 21:25 Uhr

@sueton Ich bezog mich auf die Frage nach der Bilanz und GuV - da bleibe ich bei meiner Meinung: Muss er nicht!

S
sueton

29.10.2010 um 22:06 Uhr

@Kölner Hallo !

Ohne WA,o.k. hast recht.

Grüsse,sueton

K
Kölner

29.10.2010 um 22:45 Uhr

@sueton Auch mit einem WA hätte ich Recht! ;-)

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