Protokoll bei der Betriebsversammlung ?
Hallo an ALLE, muss beider jährlichen Betriebsversammlung, bei der auch die Geschäftsführung ihren Jahresbericht vorträgt ein Protokoll geschrieben werden ? Wenn ja, wer ? Muss die GF unterschreiben ? Wer bekomnmt dann alles ein Protokoll ? Danke !!!
Community-Antworten (6)
17.04.2007 um 14:39 Uhr
Hallo Tevion, Ich führe als Schriftführerin zwar ein Protokoll der Betriebsversammlung, glaube aber nicht, dass es vorgeschrieben ist. Es dient lediglich dazu, später auf Aussagen der GF zurückgreifen zu können und die Themen nachzuhalten.
Bitte nicht vergessen: die Betriebsversammlungen sind vierteljährlich, nicht jährlich abzuhalten.
17.04.2007 um 15:02 Uhr
pubu, nein,nein..........
soll Gf doch selber schreiben
17.04.2007 um 15:51 Uhr
@tevion, wenn es beispielsweise (massiven) Widerstand der GL zu bestimmten Themen gab, sehe ich so etwas gerne dokumentiert. Ich bin der Meinung, daß eine Auswertung des Inhaltes und der Form der BV nur stattfinden kann, wenn es protokolliert wurde. Außerdem lese ich gern in den alten Protokollen, was die GL zu diesem oder jenem Punkt gesagt hat, um dieses nachhaltig der GL zu späterer Zeit vorzuhalten.
17.04.2007 um 19:29 Uhr
moin tevion,
wir schreiben immer! ein protokoll... sogar beim monatsgespräch. das lassen wir dann nach abstimmung von unserem niederlassungsleiter unterschreiben. sollte es um ein strittiges thema gehen (gesamtzusage einer einmalzahlung z.B.) dann ist sogar der genaue wortlaut vor gericht entscheidend. habt ihr ein unterschriebenes protokoll, dann ist das quasi schon die volle miete... glaub mir, wir haben das thema durch!
@ waschbär, du faule socke :))) die arbeit nimmt sich unser betriebsrat gerne... so können wir auch im wesentlichen den roten faden und einige aussagen des protokolls gut im griff haben...
es grüßt der eine schriftführerin im gremium habende packer
18.04.2007 um 15:32 Uhr
packer,
heist deine auch Gitta ?
19.04.2007 um 18:11 Uhr
nee, unsere prima kollegin heisst gudrun :)
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