Erstellt am 29.10.2010 um 14:25 Uhr von Ulrik
Hi,
die Frage, ob ihr was unternehmen sollt, müßt ihr selbst treffen.
Fakt ist, daß ihr bei Überstunden zunächst mal in der Mitbestimmung seid. Es liegt dann an euch, entsprechend für die Kollegen was dabei herauszuhandeln. Ich lese jedoch heraus, daß die Betroffenen die bisherige Regelung gut finden, da sie ja quasi eine Woche später die Überstunden wieder abfeiern.
Von daher müßt ihr abwägen, ob ihr da jetzt zwischenfunkt, oder einfach mal eine BV aufsetzt, die die bisherige Regelung fixiert, damit das auch alles Hand und Fuß hat.
Was ihr auf jeden Fall tun müßt, ist gegen die 14 - 15 Stunden angehen. Die verstossen vehement gegen das ArbZG. Da muß euch auch die Gesundheit eurer MA am Herzen liegen und überprüft werden. Die Kollegen halten ja weder die Höchstarbeitszeit ein, noch die Ruhephasen, die per Gesetz vorgeschrieben sind.
Das dürft ihr nicht auf die leichte Schulter nehmen. Überlegt mal, so ein Kollege fährt nach drei Tagen mit 14 Stunden-Schichten abends heim, und baut wegen Unkonzentriertheit/Müdigkeit einen Folgenschweren Unfall.
Erstellt am 29.10.2010 um 14:26 Uhr von MichaelE
Die Frage beantwortet das Gesetz, denn der BR MUSS gem. § 80 BetrVG darüber wachen, dass die bestehenden Gesetze (hier: Arbeitszeitgesetz) eingehalten werden.
Erstellt am 29.10.2010 um 15:34 Uhr von rtjum
Euch beiden erstmal Danke für die Antworten, ich hoffe es kommen noch ein paar dazu.
Ich denke so wie ihr zwei, aber die meisten Kollegen bei uns im BR denken anders, also weiß ich nicht was ich machen soll.
Gruß rtjum
Erstellt am 29.10.2010 um 16:31 Uhr von pfeilenbogen
rtjum
Wenn die Mehrheit des BR der Meinung ist das Gesetz nicht beachten zu müssen, also ihren Pflichten aus dem Mandat nicht nachkommen zu müssen, sollten sie ihre Mandate niederlegen. Du könntest nun in einer Sitzung diese Pflichten und Gesetzesverstöße nicht beachten und hier etwas unternehmen zu müssen, könntest Du versuchen 1/4 der Wähler für Dich zu gewinnen und dann versuchen diesen das Mandat entziehen zu lassen. Ein schwerer Weg, der nicht unbedingt zum Erfolg führen muss.
Du kannst Aber auch einfach als AN der halt auch im BR ist die zuständige Aufsichtsbehörde, das Gewerbeaufsichtsamt anrufen und diese über merkliche Verletzungen / Verstöße gegen das ArbZG informieren. Diese behandeln solche Hinweise vertraulich und verfolgen dann von Amtswegen diese Verstöße. Somit käme zu mindest beim Thema > 10 Stunden eine Bewegung. Weiter immer darauf bestehen, dass Mehrarbeit mitbestimmt wird, dort Deine negative Sich zu Protokoll geben un d auch mal dagegen stimmen. Es briungt dann wohl nicht gleich Verständnis, doch wenn man den Koll. dann erklärt, dass der AG der sie jetzt ausnutzt sie später wenn sie dann nicht mehr können vor die Tür setzt, verstehen sie es vielleicht.
Erstellt am 29.10.2010 um 16:53 Uhr von Widder
14 - 15 Stunden sind schon Übel. Wie ist denn die Arbeitsleistung nach 10 Stunden, und dann erst am 3. Tag???
Da sind doch alle platt...... Danach sind die Freien Tage dringenst nötig, aber wer macht dann die Arbeit? Bleibt diese liegen, bis die Kollegen wieder kommen, um dann am Ende des Monats die Verluste wieder mit 14-15 Stunden nach zu holen??? Wenn ich das mit den Zuschlägen, die hoffentlich auch in Zeit bezahlt werden, hochrechne, erarbeiten sie sich bis zu 5 Tagen Freizeit in 3 Tagen. Das ist sicherlich verlockend...
Ihr bekommt Riesige Probleme, wenn ihr derartige Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz duldet, bzw, nichts dagegen unternehmt.
Das Szenario ist von Ulrik schon angesprochen worden, ich wiederhole es aber gerne nochmals intensiver.
Der Kollege fährt am 3. Tag, also nach der dritten 15-Stundenschicht nach Hause, und er hat einen Autounfall, also ein Wegeunfall, der über die BG versichert ist. Diese überprüfen als aller erstes die Arbeitszeiten der letzten Tage. Wenn da etwas unkorrekt ist, und erst recht bei einem solchen Umfang, werden sie ihre Leistungen einstellen. Das gibt dann u. U. eine Sache für den Staatsanwalt, und spätestens dann ist Feuer unter eurem Firmendach... Da ist eine Vollpension auf Staatskosten schon fast vorprogrammiert.
Dabei seid ihr als BR mittendrin statt nur abei, denn ihr habt diese Mehrarbeit genehmigt.
Von den Nachteilen des Kollegen mal ganz abzusehen..
Geht mit Vernunft und normalen Menschenverstand an die Sache ran, und regelt dies mit eurem AG.
So dürft ihr keinenfalls weiter machen, denn auch ihr macht euch strafbar.
Erstellt am 29.10.2010 um 18:42 Uhr von sueton
Hallo rtjum !
Du hoffst noch auf weitere Meinungen,also hier die meine:Jeden Satz meiner Vorschreiber kann ich unterstützen.
Bei allem Verständnis, jetzt Kohle machen zu wollen....im Knast oder als Tagessatz beim Richter abgeliefert - money for nothing!
Grüsse,sueton
P.S. Wie ich gerade sehe,hast Du die 7er Begrenzung nicht rausgenommen.Tu das,sonst gibst nicht mehr viele Meinungen!!!
Erstellt am 29.10.2010 um 19:17 Uhr von rtjum
Also danke nochmal für die vielen Antworten.
die liegen alle bei dem was ich auch denke, dass die Kollegen am Monatsanfang locker frei machen können, liegt daran, daß der Kunde dieser Abtlg dann nichts bzw wenig zu tun hat und erst zum Monatsende wieder verrückt spielt.
Die 7-er Begrenzung hatte ich rausgenommen...naja, keine Ahnung, jetzt ist wie wech.
Guß und wunderschönes Wochenende euch allen!