Betriebsvereinbarung
Betriebsvereinbarung die der vorherige BR getroffen hat, behalten diese so lange die Gültigkeit bis eine Neue getroffen wird, bzw. ist die weiterhin gültig ( hier Genhemigung von Kurzarbeit ? )
Community-Antworten (3)
29.10.2010 um 15:44 Uhr
Hallo Lucya !
BV behalten ihre Gültigkeit auch über die Amtszeit eines BR hinaus.Bei KA sollten sie aber zeitlich begrenzt sein,also einen Endtermin beinhalten.
Grüsse,sueton
29.10.2010 um 16:45 Uhr
BV behalten ihre gültigkeit bis sie von einer seite gekündigt werden.gruß fidel
29.10.2010 um 20:34 Uhr
@Fidel
Man darf aber nicht vergessen,daß sie - ohne vereinbarten Endtermin - nachwirken,also weiterhin - bis zum Abschluss einer neuen BV !
Grüsse,sueton
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
AG möchte, dass für einige MA die BV zur Gleitzeit nicht mehr gilt - was tun?
ÄlterHallo, liebe BR´ler, wir haben zusätzlich zur haustariflich festgelegte 39 Stunden-Woche noch eine seit langem gültige Betriebsvereinbarung, die u.a. eine grosszügige Gleitzeitregelung beinhaltet.
Verpflichtung zu Überstunden (mit Betriebsvereinbarung) rechtens?
ÄlterHallo, das Auftragsvolumen unserer Firma (3 Schichtsystem Mo - Freitag) ist relativ kurzfristig in die Höhe geschnellt - so weit, so gut. Unser AG wollte diesen Zustand kompensieren, in dem er , auf
Betriebsrat haltet Betriebsvereinbarung nicht ein, was tun?
ÄlterGrundlagen: ich bin angestellt seit 01.01.2020 mit IG-Metal Baden-Württemberg EG17 EW2 (Entwicklungsstufe 2). In dem “Betriebsvereinbarung zur Einführung von Entwicklungsstufen in den tariflichen Entg
Betriebsvereinbarung - aushebelbar für MA Wunsch?
ÄlterVerstoss gegen Betriebsvereinbarung Auf eigenen Wunsch ?. Hallo ich habe hier eine MA die möchte gerne das ein Punkt von unserer Betriebsvereinbarung für sie nicht gilt ! Sie meint das Sie beim l. AG