Beschlussfähigkeit bei Dreierbetriebsrat und ein Ersatzmitglied, wenn zwei fehlen?
hallo zusammen, ...das nächste problem. wir sind ein dreierbetriebsrat und haben ein ersatzmitglied. der stellvertreter ist seit heute krank und wegen der nichtanmeldung der mehrarbeit haben wir gestern alle drei ein beschluss verfasst unsere anwälte zu bevollmächtigen...
der anwalt rief mich heute an und meinte, dass er den beschluss verbessern möchte und hat einen termin für nächsten montag mit uns gemacht.
jetzt heißt es wieder beschluss zur wahrnehmung der anwälte. habe heute die einladung/außerordentliche betriebsratssitzung für unser ersatzmitglied geschrieben.
normal alles kein problem, aber unser ersatzmitglied hat leider keine wirkliche vorbildfunktion, hat an jedem nichtangemeldeten samstag gearbeitet usw. als sie heut die einladung sah und ich mit ihr gesprochen habe, eierte sie rum.
ich habe das gefühl, dass sie morgen nicht zur außerordentlichen betriebsratssitzung erscheint............WAS DANN??? wären wir dann auch zu zweit beschlussfähig??? viele grüße frageundantwort
Community-Antworten (1)
27.10.2010 um 18:04 Uhr
Kein Problem:
§ 33 (2) Der Betriebsrat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt;
Im Dreier-BR sind 2 mehr als die Hälfte
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