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Nicht genügend Stellvertreter zur Wahl

T
testfeld
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir haben im Wahlausschreiben einen Vorsitzenden und zwei Stellvertreter bestimmt, die sich der Wahl zur SBV stellen können. Leider hat sich nach vielen Bemühungen nur einer dem Amt als Vorsitzender und einer als stellvertreter zur Verfügung gestellt. Bei uns in der Firma liegt das Interesse am BR und auch an der SB-Vertretung nicht sehr hoch. Muß ich eine Woche Nachfrist geben oder kann ich es so belassen, denn es wird sich ganz bestimmt keiner weiter der Wahl stellen. Wir haben das förmliche Wahlverfaren angewannt. Wir haben vielen dank Udo

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Community-Antworten (3)

W
wölfchen

27.10.2010 um 11:47 Uhr

. . . Du weißt es, ich vermute jetzt nur mal: es geht um die Wahl zur SBV? Wenn ja - welches Wahlverfahren? Bei zwei vorgeschlagenen Stellvertretern, vermute ich mal das ordentliche?

W
wahlvst

27.10.2010 um 16:44 Uhr

Wer hat was und wie bestimmt?

Bei der SBV gibt es keinen Vorsitzenden!

Der Wahlvorstand kann ausschließlich beim formellen Wahlverfahren , nach Besprechung mit dem AG und BR die Anzahl der zuwählenden Stellvertreter der SBV festlegen. Allso andere ergibt sich aus dem Gesetz. Dem SGB IX und der Wahlordnung. Im vereinfachten Wahlverfahren legt die Anzahl der zu wählenden Stellvertreter die Wahlversammlung fest.

Vieleicht einmal den § 94 SGB IX und die Wahlordnung lesen.

Wer hat eigentlich wie die Wahl angeregt/ veranlasst? Auch hierzu gibt es feste Regeln welche zwingend zu beachten sind.

N
niemand

28.10.2010 um 11:08 Uhr

Hier muss doch erst einmal die Frage gestellt werden:

Wie viele schwerbehinderte Mitarbeiter gibt es im Betrieb.

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