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Loswerden eines BR - Mitglieds

M
Marcello
Jan 2018 bearbeitet

Kündigung eines BR -Mitglieds (BR ist erst kürzlich gewählt worden und hat keinerlei Erfahrung) evtl. auch durch Änderungskündigung bei gleichzeitiger Kürzung der Bezüge um so eine Kündigung des Mitglieds zu provozieren.

Welche Möglichkeiten habe ich (als BR - Mitglied) mich zu schützen oder vorab beraten zu lassen (leider kein Geld für Anwalt vorhanden). Vielleicht kann mir ja jemand helfen. Vielen Dank im voraus.- Marcello

3.00308

Community-Antworten (8)

R
Rollie

14.08.2006 um 20:21 Uhr

Durch Dein Amt genießt Du ja erst einmal Kündigungsschutz nach §15 Kündigungsschutzgesetz.

Aus welchem Grund sollst du denn gekündigt bekommen. hast Du das mal mit Deinen BR-Kollegen besprochen ?

Bist Du Gewerkschaftsmitglied ? Dann könntest Du ggf. den Rechtsbeistand der Gewerkschaft in Anspruch nehmen.

G
Gevatter

14.08.2006 um 21:20 Uhr

Ganz so einfach geht das nicht. Nun gibt es ja abgesehen vom § 15 auch noch den § 78 BetrVG, evt. §119 BetrVG. Ich kenne jetzt nicht die Umstände, mit welcher Begründung der AG die Kündigung bzw. die Änderungskündigung aussprechen will, wenn es naheliegt, daß dies in Zusammenhang mit der BR Tätigkeit steht, macht sich der AG ein massives Problem.

F
Fayence

14.08.2006 um 22:55 Uhr

Marcello, eines sollte Dir klar sein! Hier gibt es Meinungen & Ratschläge, aber keine Rechtsberatung!!!

Ich kann Dir natürlich nicht in´s Portemonnaie gucken, halte aber so Aussagen wie " (leider kein Geld für Anwalt vorhanden)" im Zusammenhang mit einem möglichen Arbeitsplatzverlust für höchst bedenklich!

Darüber solltest Du zu gegebener Zeit einmal nachdenken!

FB
Frank B.

15.08.2006 um 10:44 Uhr

Hast du schon mal über die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft nachgedacht, dies wäre hier z.Bsp. ein Grund Mitglied zu sein. Die Gewerkschaft bietet für ihre Mitglieder Rechtsschutz im Arbeitsrecht an.

F
Fayence

15.08.2006 um 11:36 Uhr

Frank B.,

... kostet aber auch Geld...! ;-)

FB
Frank B.

15.08.2006 um 13:26 Uhr

... ich weiß. Es hat aber auch mehrere Gründe in der Gewerkschaft zu sein.

Und bitte, liebe Kollegen, jetzt nicht wieder ewig zum Thema Gewerkschaft diskutieren! Den fred gab´s schon.

K
Kölner

15.08.2006 um 19:47 Uhr

@Frank B. Im Prinzip hättest Du mit dem Sinn und Zweck einer Gewerkschaftsmitgliedschaft recht haben können, wenn (tolles Wort) die Vorlaufzeit für eine KüSch-Klage und die Situation von marcello einen längeren Zeitraum umfasste. Die Gewerkschaften haben diesbezüglich nämlich im letzten Jahrzehnt enorm dazugelernt!

G
Gevatter

15.08.2006 um 20:08 Uhr

Da muß ich Fayence wirklich Recht geben. Gemessen am Arbeitsplatz ist das Einschalten und ( zahlen ) eines RA's ein Trinkgeld. Außerdem ist es kein Problem, Ratenzahlung oder Stundung mit dem RA zu vereinbaren. Wenn RAE's hören, daß sich ein BR Mitglied durch sie vertreten lassen möchte, sind sie besonders freundlich, denn da könnte ja noch mehr Beute dranhängen.

Gewerkschaft hilft jetzt wohl kaum. I.d.R haben die eine 3 monatige Karrenzzeit.

Meine ( erfolgreiche ) Küschklage hat mich einen 2 stelligen Eurobetrag gekostet. Die Rechnung kam nach 6 Monaten. Ich finde das läßt sich durchaus verkraften.

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