Krankheitsbedingte Kündigung eines AN
Hallo liebe Kollegen,
Ein Arbeitnehmer wurde von unserem Standort in die Haupzentrale, nach gescheitertem Widerspruch des Betriebsrat per Beschlußverfahren des Arbeitgerichts, versetzt. Dies war Anfang des Jahres. Da der AN aber auf keinen Fall dort Arbeiten möchte, da er diese Versetzung als Strafversetzung sieht und wir als Betriebsrat ebenfalls der Meinung sind, das diese Versetzung nur ein Vorwandt war um den AN günstig los zu werden, da die Firma einen Sündenbock brauchte. Seit dem gescheiterten Beschlußverfahren ist der AN nun Arbeitunfähig (seit Februar 2010) wahrscheinlich Burn Out oder Depressionen, was weder der Arbeitgeber oder Wir genau wissen. Der AG will Ihn nun krankheitsbedingt kündigen wegen einer angeblichen negativen Gesundheitsprognose. Der AN war weder beim Medizinischen Dienst, noch hatte er in der Vergangenheit auf seine aktuelle Krankheit blau gemacht.
Der AN möchte Ihn los werden. Entweder Außergerichtlich (mit einem finanziellen Angebot in Höhe von 2 Monatsgehältern) oder übers Arbeitgericht. Der AN ist seit knapp 8 Jahren in derr Firma beschäftigt.
Hier nun die Frage: Wir als BR finden diese "Abfindung" geradezu lächerlich. Die norm ist 1/2 Monatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung. Was soll der AN machen???
Ich pauschal würde sagen: Kündigungsschutzklage und abwarten was passiert. Beim ersten Termin vorm AG einen Vergleich erzielen( der wahrscheinlich höher ist als das Angebot des AG) Falls der AG die Klage zurückzieht und damit der AN an dem Arbeitsplatz erscheinen zu hat (was er vielleicht machen wird) würde ich doch mal stark davon ausgehen, das der Richter eh sagt, das das Arbeitsverhältnis zerüttet ist und somit diese Versetzung garnicht erfolgen kann.
Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gesammelt?? Bitte um Antwort !!! Möglichst eilig!!!
Danke schon mal im Vorraus
Wolfgang
Community-Antworten (7)
26.10.2010 um 20:20 Uhr
. . . nach meinen Erfahrungen wird bei der Güteverhandlung auch der AN meist gefragt, ob überhaupt noch Interesse am Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses besteht und bei negativer Aussage geht es dann nur noch um die Höhe der Abfindung. Ich habe nur Zweifel, ob der arme AN in seiner derzeitigen Verfassung überhaupt in der Lage ist, eine Entscheidung zu fällen, die er hinterher nicht bereut . . .
26.10.2010 um 20:58 Uhr
......ergänzend noch zu wölfchen, hat der AN die Untersuchung beim medizinischen Dienst verweigert, oder hat er noch gar keine Aufforderung erhalten?
26.10.2010 um 21:40 Uhr
@ Wölfchen. Nein also Er hat mit dem Thema abgeschlossen und will devinitiv nicht mehr in diesem Unternehmen tätig werden, es sei denn, die komplette Geschäftsleitung wird ausgetauscht ;-)) Sucht schon lange nen neuen Job, hatte allerdings noch kein Glück.
@ rainerw. Der AG hat Ihn dort noch garnicht hin zitiert. Deshalb haben wir auch der beabsichtigten Kündigung widersprochen nach §102 BetrVG. Es wurde garnicht alles in Erwägung gezogen. Und Ärtzte sind wir nicht und schon garnicht usere GL.
Er sollte seine Ärtzte von der Schweigepflicht entbinden, damit sich die Geschäftsleitung mit denen in Verbindung setzten kann, zwecks Planungssicherheit und dauer der Krankheit. Das geht aber doch etwas zu tief in die Privatsphäre. Hat er abgelehnt. Würde ich genau so machen.
PS: Es ist doch so, das die "Abfindung" bis zu einer gewissen Summe steuerfrei ist?, oder?
Kündigungsschutzklage muß er eh stellen, da er sonst eine Sperrfrist beim Arbeitsamt bekommen kann.
26.10.2010 um 22:10 Uhr
@Tankwagen Was soll der AN tun? Nun, zunächst einmal nirgendwo äußern das er dort nicht mehr arbeiten will. Das mit der Kündigungsschutzklage weiß er ja nun. Bei dem AG stelle ich mir hier die Frage wie dieser auf eine vorraussichtlich negative Gesundheitsprognose kommt, wenn dieser es nicht für nötig hält ein medizinische Untersuchung einfordert und er selbst auch den behandelnden Arzt nicht von der schweigepflicht entbunden hat.
Wegen der Abfindung schau mal ob Dir folgender Link weiter hilft: http://www.arbeitsratgeber.com/abfindung_0002.html
26.10.2010 um 23:19 Uhr
@all Ohne BEM wird der AG es schwer haben vor Gericht... ...zudem: Abfindungen sind nicht steuerfrei - ganz im Gegenteil. Stichwort: Fünftelregelung.
27.10.2010 um 03:03 Uhr
das mit dem BEM wird wohl das Problem werden.... aber wenn der Richter Euren Kollegen ärgern will wird er die verweigerte Entbindung von der Schweigepflicht gegen den AN verwenden.
Was mir abseits der Bewertung der Erfolgsaussichten im Verfahren auffällt: der AN sieht es als Strafversetzung und ihr auch. Das Gericht sah es offensichtlich aber ganz anders! Kann man als BR eine solche Entscheidung nicht auch anerkennen? Finde deine Formulierung zu dem Vorgang daher reichlich unpassend!
27.10.2010 um 08:03 Uhr
Hallo, es gibt auch kein verbrieftes Recht auf Abfindung. Das Gericht hat entschieden dass die Versetzung rechtens ist. Warum soll der AG dann noch Abfindung zahlen wenn der AN eine Gerichtsentscheidung nicht akzeptiert??
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