Hallo liebe Kollegen,

Ein Arbeitnehmer wurde von unserem Standort in die Haupzentrale, nach gescheitertem Widerspruch des Betriebsrat per Beschlußverfahren des Arbeitgerichts, versetzt. Dies war Anfang des Jahres. Da der AN aber auf keinen Fall dort Arbeiten möchte, da er diese Versetzung als Strafversetzung sieht und wir als Betriebsrat ebenfalls der Meinung sind, das diese Versetzung nur ein Vorwandt war um den AN günstig los zu werden, da die Firma einen Sündenbock brauchte.
Seit dem gescheiterten Beschlußverfahren ist der AN nun Arbeitunfähig (seit Februar 2010) wahrscheinlich Burn Out oder Depressionen, was weder der Arbeitgeber oder Wir genau wissen. Der AG will Ihn nun krankheitsbedingt kündigen wegen einer angeblichen negativen Gesundheitsprognose. Der AN war weder beim Medizinischen Dienst, noch hatte er in der Vergangenheit auf seine aktuelle Krankheit blau gemacht.

Der AN möchte Ihn los werden. Entweder Außergerichtlich (mit einem finanziellen Angebot in Höhe von 2 Monatsgehältern) oder übers Arbeitgericht. Der AN ist seit knapp 8 Jahren in derr Firma beschäftigt.

Hier nun die Frage: Wir als BR finden diese "Abfindung" geradezu lächerlich. Die norm ist 1/2 Monatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung. Was soll der AN machen???

Ich pauschal würde sagen: Kündigungsschutzklage und abwarten was passiert. Beim ersten Termin vorm AG einen Vergleich erzielen( der wahrscheinlich höher ist als das Angebot des AG) Falls der AG die Klage zurückzieht und damit der AN an dem Arbeitsplatz erscheinen zu hat (was er vielleicht machen wird) würde ich doch mal stark davon ausgehen, das der Richter eh sagt, das das Arbeitsverhältnis zerüttet ist und somit diese Versetzung garnicht erfolgen kann.

Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gesammelt?? Bitte um Antwort !!! Möglichst eilig!!!

Danke schon mal im Vorraus

Wolfgang