Rücknahme Versetzung
Hallo, wir als BR haben einer Versetzung eines Kollegen zugestimmt. Jetzt soll dieser Kollege nun doch nicht versetzt werden. Muss der AG eine "neue" Versetzung (also auf den alten Posten) machen, oder darf er so einfach eine zugestimmte Versetzung zurücknehmen?
Community-Antworten (1)
04.10.2021 um 19:18 Uhr
Der AG hohlt ja nur die Zustimmung zur Versetzung ein. Wenn er doch nicht versetzt, muss er keine neue Anhörung beim BR veranlassen. Er muss den BR nur im Rahmen der Personalplanung darüber informieren. Eine Rückversetzung ist es ja auch nicht, da gar nicht versetzt wurde.
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