Einsichtnahme in Bauplan
Guten Tag, Unser Arbeitgeber will ein Pflegehaus in unserer Einrichtung umbauen. Wir möchten gern Einsicht in den Bauplan nehmen. Es wird uns aber verweigert. Wie können wir diese Einsichtnahme doch erreichen und haben wir ein recht darauf?
Community-Antworten (5)
26.10.2010 um 16:00 Uhr
HI, natürlich habt ihr ein Recht darauf, die Bauunterlagen einzusehen. Immerhin werden sich die Baumassnahmen ja auf die Mitarbeiter auswirken.
Eure Grundlage ist der §90 BetrVG. Schau da mal rein.
26.10.2010 um 16:03 Uhr
Beruft euch auf § 90 BetrVG. Upps, Ulrik war schneller.
26.10.2010 um 19:08 Uhr
Wie können wir diese Einsichtnahme doch erreichen
per einstweilger Verfügung
ihr könnt erst einen RA beauftragt oder direkt mit eurem Anliegen zur Rechtsantragstelle des für euch zuständigen Arbeitsgericht geht. Der Rechtspfleger hilft euch bei der Formulierung.
http://lmgtfy.com/?q=%C2%A7+90+betrvg+einstweilige+verf%C3%BCgung
26.10.2010 um 19:13 Uhr
Jürgen, ergänzend zu neskia: vielleicht recht es ja auch schon, wenn Ihr diesen rechtlichen Weg androht.
26.10.2010 um 19:47 Uhr
kann aber heilsam sein, wenn man immer allem Sch... hinterherlaufen muss. ;-)
Eins habe ich noch: Beschlussfassung nicht vergessen.
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