Erstellt am 26.10.2010 um 14:00 Uhr von Ulrik
HI,
natürlich habt ihr ein Recht darauf, die Bauunterlagen einzusehen.
Immerhin werden sich die Baumassnahmen ja auf die Mitarbeiter auswirken.
Eure Grundlage ist der §90 BetrVG.
Schau da mal rein.
Erstellt am 26.10.2010 um 14:03 Uhr von rainerw
Beruft euch auf § 90 BetrVG.
Upps, Ulrik war schneller.
Erstellt am 26.10.2010 um 17:08 Uhr von neskia
Wie können wir diese Einsichtnahme doch erreichen
per einstweilger Verfügung
ihr könnt erst einen RA beauftragt oder direkt mit eurem Anliegen zur Rechtsantragstelle des für euch zuständigen Arbeitsgericht geht. Der Rechtspfleger hilft euch bei der Formulierung.
http://lmgtfy.com/?q=%C2%A7+90+betrvg+einstweilige+verf%C3%BCgung
Erstellt am 26.10.2010 um 17:13 Uhr von Lotte
Jürgen,
ergänzend zu neskia: vielleicht recht es ja auch schon, wenn Ihr diesen rechtlichen Weg androht.
Erstellt am 26.10.2010 um 17:47 Uhr von neskia
kann aber heilsam sein, wenn man immer allem Sch... hinterherlaufen muss. ;-)
Eins habe ich noch: Beschlussfassung nicht vergessen.