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Einsichtnahme in Bauplan

J
JürgenOst
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag, Unser Arbeitgeber will ein Pflegehaus in unserer Einrichtung umbauen. Wir möchten gern Einsicht in den Bauplan nehmen. Es wird uns aber verweigert. Wie können wir diese Einsichtnahme doch erreichen und haben wir ein recht darauf?

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Community-Antworten (5)

U
Ulrik

26.10.2010 um 16:00 Uhr

HI, natürlich habt ihr ein Recht darauf, die Bauunterlagen einzusehen. Immerhin werden sich die Baumassnahmen ja auf die Mitarbeiter auswirken.

Eure Grundlage ist der §90 BetrVG. Schau da mal rein.

R
rainerw

26.10.2010 um 16:03 Uhr

Beruft euch auf § 90 BetrVG. Upps, Ulrik war schneller.

N
neskia

26.10.2010 um 19:08 Uhr

Wie können wir diese Einsichtnahme doch erreichen

per einstweilger Verfügung

ihr könnt erst einen RA beauftragt oder direkt mit eurem Anliegen zur Rechtsantragstelle des für euch zuständigen Arbeitsgericht geht. Der Rechtspfleger hilft euch bei der Formulierung.

http://lmgtfy.com/?q=%C2%A7+90+betrvg+einstweilige+verf%C3%BCgung

L
Lotte

26.10.2010 um 19:13 Uhr

Jürgen, ergänzend zu neskia: vielleicht recht es ja auch schon, wenn Ihr diesen rechtlichen Weg androht.

N
neskia

26.10.2010 um 19:47 Uhr

kann aber heilsam sein, wenn man immer allem Sch... hinterherlaufen muss. ;-)

Eins habe ich noch: Beschlussfassung nicht vergessen.

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