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Eigenmächtige Kontaktaufnahme durch BRM

B
BRäuber
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, können 2 BRM eigenständig ein Gespräch mit einem Freigestellten MA bei dem Zuhause führen, ohne einen AUftrag vom Gremium zu haben? Der MA soll gekündigten werden. das soll alles wärend der AZ passieren. ist das zulässig?

Danke.

1.69206

Community-Antworten (6)

B
bücherwurm

26.10.2010 um 11:00 Uhr

Wenn die BR Mitglieder in Ihrer Freizeit den MA aufsuchen, können Sie das jederzeit tun. Gehen sie aber während Ihrer Arbeitszeit als BR, sollten Sie das nur mit Beschluß des BR und "Dienstreise" - Genehmigung der Geschäftsleitung tun.

Es sei denn, in der Geschäftsordnung des BR ist etwas anders geregelt!

F
fortuna

26.10.2010 um 11:17 Uhr

Es entscheidet nicht das Gremium,ob und wann entscheidet das einzelne BRM selbst. Siie müssen sich nur bei ihrem Vorgesetzten abmelden für BR-Tätigkeit.

@bücherwurm,Es sei denn, in der Geschäftsordnung des BR ist etwas anders geregelt! Wie sollte denn die aussehen?

M
Mainpower

26.10.2010 um 14:20 Uhr

Hallo, Mitarbeiter zu Hause aufsuchen, na ja, ich weis nicht. Dann noch zu zweit, ich glaube da überschreiten Sie ihre Kompetenz. Jedenfalls während der Arbeitszeit. In ihrer Freizeit können sie machen was sie wollen.

R
rainerw

26.10.2010 um 14:26 Uhr

@mainpower ....man beachte, freigestellter MA; nicht freigestelltes BRM. Je nach umständen, wenn er den Betrieb nicht betreten darf macht es also schon Sinn ihn zu hause aufzusuchen.

B
BRäuber

26.10.2010 um 17:36 Uhr

Hallo Zusammen,

Vielen Dank für Eure Antworten. Ihr habt mir schon sehr weitergeholfen.

P
Petrus

26.10.2010 um 17:42 Uhr

Sehe ich ähnlich wie Rainer. Es könnte durchaus möglich sein, dass der zu kündigende MA ein Hausverbot hat. Und da der BR trotzdem §102 (2) Satz 4 BetrVG zu beachten hat...

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