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Ausschluss EBRM

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Rapper
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich habe wieder mal eine Frage: Besteht die Möglichkeit, ein Ersatzmitglied, welches mit einer Unterschriftenliste (wird von Ihm Petition an den BR genannt) ein BRM mobbt und einem ehem. BRM verunglimft bzw. diesem etwas unterstellt (was nie so passiert ist), als Ersatzmitglied auszuschließen. Einige aus dem BR sehen dies sogar als Störung des Betriebsfriedens an.

Wäre über jede Antwort dankbar.

MfG

1.774010

Community-Antworten (10)

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wahlvst

25.10.2010 um 22:33 Uhr

Nein! Ausschluß könnte nur das ArbG bei Verstoß gegen § 23

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monalisa

25.10.2010 um 22:43 Uhr

@wahlvst, ich finde es affenscharf, wenn man einem Ersatzmitglied mit dem 23er droht...... :-)

@Rapper, Rede doch mal mit dem EBRM, was ihm/ihr so stinkt!

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Raabe

25.10.2010 um 23:12 Uhr

MonaLisa, das wird in der mobbenden Petition stehen.

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Rapper

26.10.2010 um 00:31 Uhr

Hallo MonaLisa,

ich weiss nicht, was genau drinsteht, nur grob, dass man den jetzigen BRV (der neu gewählt werden mußte, da der alte BRV zurückgetreten war), nicht haben will und man dem alten BRV vorwirft, dass alles geplant zu haben (den wechsel des BRV) und noch ein paar schärfere Sachen gegen den alten BRV, die ich aber nicht genau kenne. Es gibt wohl mehrere Blätter mit Unterschriften. Die genaue Anzahl kenne ich nicht (noch nicht). Das schlimme ist, dass diese Listen von einem BRM angeregt wurden, der es wohl selber nicht gemacht hat, um nicht gegen § 74 BetrVG zu verstoßen. Ich weiss auch nicht, ob er oder das besagt Ersatzmitglied die Listen angefertigt hat. Man hetzt quasi einen Teil der MA gegen den BR bzw. den neuen BRV auf. Man ist der Meinung, dass man mit dieser Petition den BR dazu bringt, sich des neuen BRV zu entledigen. Und dieses Aufbringen der MA gegen den BR sehen einige BRM als Störung des Betriebsfrieden nach § 74 BetrVG (Fitting, Rnd Nr. 35) an.

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monalisa

26.10.2010 um 00:51 Uhr

@Rapper, das Gremium hat - nachdem der alte BRV zurückgetreten ist - einen neuen für das Amt gewählt. Das ist sein gutes Recht und da hat die Belegschaft nix mitzureden! Egal was das Ersatzmitglied da macht oder versucht, das kann in die Tonne gekloppt werden. Aber ich hätte noch 2 Fragen an dich: Was hat der 74er mit der Geschichte zu tun und - bist du amtierendes BR - Mitglied?

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rainerw

26.10.2010 um 01:09 Uhr

@Rapper Ich denke mal das Du weißt was für ei Kauderwelsch Du da geschrieben hat..... schön, ein Außenstehender blickt da wohl kaum duch. Du schreibst was was von einer Petition gegen den neuen BRV und urplötzlich wirft man dem alten BRV was vor. MonaLisa mag mit ihren 502 Jahren da vielleicht weiser sein aber ich blick nicht durch. Zumal es auch nur ne Annahme ist da Du noch nicht mal weißt was überhabt inhaltlich da drin steht. Desweiteren will man hier den 23er gegen ein ERBM ziehen, was mitnichten geht. Zum einem weil man den nur gegen ordendliche BRM anwenden könnte, und das scheint das ERBM z.Zt. nicht zu sein sonst würde man ihn so nicht betiteln. Zum anderem bist Du /ihr ob diese Person dahinter steckt. Hängt ihr bei euch immer erst Leute auf dann den Richter? Und erkläre dann mal bitte wie ihr hier auf den 74er kommt???

T
Tanzbär

26.10.2010 um 08:17 Uhr

Ich finde das einfach geil! Ein Sack voller Vermutungen und Unterstellungen (genaues weiß man (noch) nicht), aber hinter dem Rücken schon die Keule schwingen, ohne zu wissen, wohin man schlagen soll. Ach, da frage ich einfach mal im Forum ... Leute, ihr habt sicher besseres zu tun, wisst es nur noch nicht ...

K
Kölner

26.10.2010 um 08:42 Uhr

@all Nur mal so am Rande: Wie kann man den § 23 BetrVG auf Menschen anwenden, die nicht im BR sind?

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wahlvst

26.10.2010 um 12:53 Uhr

Hallo Monalisa

ich habe nur darauf hingewiesen, dass allein der Weg über den § 23 für Mandatsentzug möglich ist.

Aber ja, auch EBRM kann der § 23 drohen, denn auch sie können grobe Pflichverletzungen begehen. Aber ja, nur wenn sie im Mandat sind oder im Rahmen des mandates handeln. Also EBRM sind nicht "unantastbar". Auch für diese gelten die Rechte und Pflichten aus dem Mandat sofern sie nachrücken. So z.B. auch die Themen "Verschwiegenheit und § 79"

M
monalisa

26.10.2010 um 13:37 Uhr

@wahlvst, deine Antwort hätte man mit ein paar Worten schneller sagen können...
"Wehe wenn du mal nachrückst, aber dann hau ich dir den 23iger um die Ohren!" Solange ein EBRM in der Warteschlange steht/sitzt, kann ihm mit gar nix gedroht werden, denn er ist nicht in der Position eines amtierenden Betriebsrats! Und mal so nebenher gefragt.... Weisst du eigentlich, was im § 79 BetrVG steht?? Ich glaube eher nicht, denn sonst hättest du nicht diese Antwort gegeben. Tu dir und mit den Gefallen und lies ihn mal samt (vor allem!) mit Kommentierungen durch. ;-)

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