Wir werden in nahe zukunft mit 2 anderen unabhängigen Unternehem zusammen in ein Gebäude ziehen. Zur Zeit ist nur ein Unternehmen bei uns im Gebäude untergebracht. Das andere Unternehme ist im eigenen Gebäude gegenüber von uns. Allerdings haben nur wir einen gewählten BR, der auch nur für unser Unternehmen zuständig ist. Die beiden anderen Unternehmen haben keinen BR. Auf wunsch der MA ohne BR würden diese gerne einen sogenanten "Gemeinschafts Betriebsrat" gründen.
Die Voraussetzungen dafür sind meiner meinung nach gegeben. Wir teilen sogut wie alles zusammen :-) es ist ein Geschäftsführer für alle drei unternehmen. Wir haben eine Empfangs Zentralle für alle drei Unternehmen sowie eine Personal Abteilung und viele andere Gemeinsamkeiten, auch die MA werden öfter mal in den anderen Betrieben eingesetzt. Wir im Hauptunternehmen sind insgesamt ca.90 MA. im zweiten Unternehmen sind es 11 MA und im dritten ca.23 MA. Die GL würde diese Vorhaben "Gemeinsamer BR" nicht "blockieren".
Nun meine Frage:
1.) Zur Zeit sind wir ein BR mit 5 Mitgliedern.... muss nach der Zusammenkunft mit den beiden anderen Unternehmen der BR Neu gewählt wrden ?. Die Gesamt zahl der MA währe dann ja über 101 MA... somit ändert sich ja auch Die anzahl der BR Mitglieder auf 7.
2.) Wenn es denn so nicht stimmt, wie läuft sowas im Detail richtig ab.
Ach ja ... zusammen sind wir eine GmbH.
würde mich freuen wenn ihr mir da weiterhelfen könnt.