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Keine SBV vorhanden, BR wird in Vertretung des SBV angehört.

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UdoWoe
Sep 2021 bearbeitet

Folgende Frage: Es gibt keine SBV. Der BR bekommt die SBV.Anhörung bei Kündigung eines SB. Integrationsamt wird ordnungsgemäß angehört. Ist dies rechtens und wenn ja, auf welche Gesetzlicher Regelung bezieht sich das?

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Community-Antworten (5)

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rtjum

30.09.2021 um 15:53 Uhr

der BR wird auch immer vom IA angehört bei Kündigung eines SB, er bekommt die Anhörung des IA also nicht stellvertretend.

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Kjarrigan

30.09.2021 um 15:55 Uhr

Was soll rechtens sein? Die Anhörung oder die Kündigung.

Wenn der Betrieb keine SBV hat (weil nicht nötig oder nicht gewählt) braucht der AG auch keine Anhörung.

Der BR muss natürlich angehört werden und der AG muss dem BR mitteilen ob der MA Schutzrechten unterliegt. Bei einem SB hat er vor Kündigung das Integrationsamt zu informieren - und das hat er ja getan. Also kann der BR das schon einmal nicht als Widerspruchsgrund angeben.

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UdoWoe

30.09.2021 um 16:03 Uhr

@rtjum: Das der BR vom IA angehört, Ja. Dann bin ich auch voll dabei. Der Weg ist auch O.K., auch in dem Fall wo keine SBV vorhanden ist. @Kjarrigan: Es geht um die Anhörung des BRs bei einer Kündigung. Es geht um den Fall, ein SB soll gekündigt werden. Es gibt keine SBV. Der BR, um den es in meinen Frage geht, hat die Aufgabe der SBV "übernommen" und hat bei der Kündigung die Aufgabe und auch die Informationen der SBV erhalten und der SBV übernommen. Dahingehend geht meine Frage: darf der BR dass und hat das Recht dies auch zu machen und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage. Immer unter der Vorraussetzung das es keine SBV, keine GSBV und kein KSBV gibt.

K
Kjarrigan

30.09.2021 um 16:28 Uhr

hallo Udo

der BR ist nun mal keine SBV ABER

der BR hat die Einhaltung von Gesetzten und Vorschriften zu überwachen, also kann er bei Verstoss gegen SGB diese in einem Widerspruch aufzuführen

siehe auch Fitting RN 76 zu § 102 BetrVG Der BR ist damit nicht gehindert, auch andere bes. soziale Umstände (wie zB Pflegebedürftigkeit naher Angehöriger, Familienstand, wirtschaftliche Lage, Nebenverdienst oder Einkünfte des Ehegatten, Alleinerziehung, Krankheit infolge eines Arbeitsunfalls oder einer gesundheitsgefährdenden Tätigkeit, Schwerbehinderteneigenschaft, Chancen auf dem Arbeitsmarkt) anzuführen

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rtjum

30.09.2021 um 17:47 Uhr

wenn es keine SBV gibt, dann gibt es keine. Der BR hat die Rechte aus dem BetrVG und die SBV steht da nicht drin weil die ist im SGB zu finden! Der Br kann auch nicht die Rechte der SBV übernehmen weil die stehen nun mal nur der SBV zu

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