Wenn der BR-Vorstitzende und sein Stellvertreter von der Geschäftsführung über eventuell anstehende Verlagerung einer Abteilung (gem 613 BGB) innerhalb eines Konzerns in eine anderes Konzernunternehmen informiert werden, wann muss der BR-Vorsitzende die übrigen BR-Mitglieder informieren? Kann er bzw. sein Stellvertreter bestimmen, wann die anderen BR-Mitglieder informiert werden Wie sind hier die rechtlichen Grundlagen?